berufkarftfahrer müssen die schulbank drücken!!!

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TK-2006
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#16 

Beitrag von TK-2006 »

SprinterSven1 hat geschrieben:Wenn Du den LKW fürs Wohnmobil machst wohl auf jeden Fall. Frag aber vorsichtshalber mal bei der Fahrschule nach.

Früher war hier wirklich alles besser. Klasse 3 deckt alles ab, was man jemals privat gebraucht hat. Wer beruflich fahren will macht LKW und wer Personen fährt einen Personenbeförderungsschein.

Heute brauchts für jeden Furz einen Extra-Schein mit Fahrstunden und Prüfung. Der größte Quatsch in meinen Augen ist nach wie vor die Einführung der Anhängerführerscheine.
Wenn ich aber manchmal Leute sehe, die nichtmal so nen 750kg PupsAnhänger fahren können und sich freuen, wenn sie eine 4 Meter breite Einfahrt rein kommen, dann weiß man genau, dass wegen solchen Deppen der Führerschein eingeführt wurde..
Und bevor sich jemand den Mund verbrennt:
- Ich habe meinen Lappen noch nicht, unser Womo kann ich aber schon alleine Rückwärts in die Halle fahren (beide seiten ~ 40cm Platz)! Und da kann man nur die Spiegel nutzen, sonst gar nichts!

Gruß
Tobi
PS: Fände ich ja schön, wenn ich für Privat mir die Stunden erstmal sparen könnte.
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Gast

#17 

Beitrag von Gast »

.... also was die Kosten bei Gewerbetreibenden angeht, so werden die sicher mit in die STEUER reingerechnet oder? Gehört ja dann zu den Vorraussetzungen, die man braucht um den Job machen zu können, also steuerlich anrechenbar.
Klar muss man erst was verdienen, dass man was zurückbekommen kann. Dennoch verringert es doch den finanziellen Verlust.

Blacky
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#18 

Beitrag von SprinterSven1 »

Leider meinen viele, daß es damit getan ist, Arbeitsaufwendungen als Selbständiger steuerlich absetzen zu können. Klar, daher kommen auch die vielen Ferraris in meiner Garage und die tausenden Geschäftsessen.

Mal im Ernst: Am meisten Geld verdiene ich immer noch dann, wenn ich keines ausgeben muss. Und der Verwaltungsaufwand frisst den größten Teil der "steuerlich absetzbaren" Dinge wieder auf.

MFG Sven
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#19 

Beitrag von Sprinter208D »

 Themenstarter

SprinterSven1 hat geschrieben:Leider meinen viele, daß es damit getan ist, Arbeitsaufwendungen als Selbständiger steuerlich absetzen zu können. Klar, daher kommen auch die vielen Ferraris in meiner Garage und die tausenden Geschäftsessen.

Mal im Ernst: Am meisten Geld verdiene ich immer noch dann, wenn ich keines ausgeben muss. Und der Verwaltungsaufwand frisst den größten Teil der "steuerlich absetzbaren" Dinge wieder auf.

MFG Sven
schön das es endlich mal gesagt wird danke :D
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#20 

Beitrag von Sprinter208D »

 Themenstarter

Blacky66 hat geschrieben:.... also was die Kosten bei Gewerbetreibenden angeht, so werden die sicher mit in die STEUER reingerechnet oder? Gehört ja dann zu den Vorraussetzungen, die man braucht um den Job machen zu können, also steuerlich anrechenbar.
Klar muss man erst was verdienen, dass man was zurückbekommen kann. Dennoch verringert es doch den finanziellen Verlust.

Blacky


mein verdienstausfall kann ich aber nicht steuerlich geltend machen!
und den meiner angestellten auch
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bikeraper
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#21 

Beitrag von bikeraper »

Hm, Ihr Berufskraftfahrer beschwert euch über verordnete Weiterbildung? Warum bekommt Ihr die wohl. Wohl weil die bei Kontrollen oft genug Leute finden die das Wort Ladungssicherung nicht kennen und auch sonst nur den Schalter der Kaffeemasch. auffm Amaturenbrett.
Ich bilde mich in jedem Jahr in meinem Beruf mind. 2-5 Tage weiter. Meine Monteure zwinge ich zur Not zu Weiterbildungen zu gehen weil auch dort die Meinung vorherrscht: Kenn ich alles schon. Ist nett wenn die dann zurück kommen und feststellen, das es ja unheimlich viele neue und schicke Sachen gibt.
Dabei sind auch für meine Monteure Seminare für LaSi und Fahrsicherheitstrainings.
Gruß
Christoph
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#22 

Beitrag von SprinterSven1 »

Nö, wir beschweren uns über verordneten Unsinn.

Eine sinnvolle Weiterbildung wertet unseren Beruf auf, aber das, was hier geboten wird ist nur eine weitere Möglichkeit für Dekra und Fahrschulen, sich die Taschen voll zu machen.

Was soll uns denn in einer Weiterbildung konkret vermittelt werden? Die Vorschirften, welche mich betreffen, muss ich auch so kennen. Ladungssicherung betrifft mich nicht. Ökonomisch fahren kann ich auch. Und "was neues" heisst bei uns in aller regel ein neues Fahrzeug, mit dem ich mich schon aus eigenem Interesse intensiv befasse.

Fahre ich ins Ausland, schaue ich mir vorher die dort geltenden Regeln und gesetze genau an.

Soviel Eigeninitiative sollte sollte jeder Berufsfahrer eh haben.
Die, die das nicht machen sitzen auch gelangweilt in einer "Fortbildung" und nehmen dort nichts auf.

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#23 

Beitrag von Kühltaxi »

Sven, dich betrifft's mit 8/9-Sitzer doch gar nicht.
Und da du so schlau warst den D noch schnell vor dem Stichtag zu machen, hast du doch noch fünf Jahre Zeit bis zur ersten Quali falls du sie dann überhaupt brauchst sprich große Busse fährst.
Nichtsdestotrotz halte ich das ganze auch für überflüssig, zusammen mit den heutigen Führerscheinklassen sorgt diese Quali dafür, daß es irgendwann praktisch gar keinen Fahrernachwuchs mehr gibt, selbst heute noch ohne Quali gibt es schon Nachwuchsprobleme.
Der einzige Erfolg wird sein, daß dann getrickst wird um möglichst viel mit Führerschein BE fahren zu können.
Ich war dabei:

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#24 

Beitrag von SprinterSven1 »

@Andreas: Mich betrifft´s leider schon. Um meinen Busschein zu erhalten muss ich das Spiel auch alle 5 Jahre mitspielen. :roll:
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#25 

Beitrag von Kühltaxi »

Aber der verfällt nicht, du darfst wenn du den Termin verpennst dann nur so lange keine Busse gewerblich fahren bis du die Quali machst. Ich werde die übrigens wenn's für mich aktuell ist nur dann machen wenn ich sie wirklich brauche, ebenso wie die Gesundheitsuntersuchung für CE. Da kann nach einer Gesetzesänderung auch nichts mehr endgültig verfallen.
Sollte ich als Sebstständiger mal was größeres wollen gibt's einen Minisattel oder, noch besser, einen Cixtar:http://www.veldhuizenwagenbouw.nl
Zuletzt geändert von Kühltaxi am 09 Jan 2009 17:47, insgesamt 1-mal geändert.
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#26 

Beitrag von Moselaner »

Weiterbildung ist schon wichtig.

Aber ich hoffe nicht, das man demjenigen, der 1-2 mal im Jahr mit seinem Sprinter einen Hänger ziehen will, diese Schulung aufs Auge drückt.

Die gleiche Schikane haben wir doch schon mit dem Tachographen. :) :)
Mit freundlichen Grüßen von der Mosel
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#27 

Beitrag von Kühltaxi »

Keine Sorge, BE geht weiter ohne und es ist nur wenn das Fahren die Haupttätigkeit ist, wie auch immer die das definieren wollen.
Ich war dabei:

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#28 

Beitrag von SprinterSven1 »

Ja, das ist richtig. Aber zeig mir mal wo ich privat Bus fahren kann ;). OK, ich könnte mir mal ein richtig großes Wohnmobil für den Urlaub ausleihen.



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#29 

Beitrag von SprinterArzt »

@ sven

also mit dem Anhängerführerschein finde ich einerseits garnicht so verkehrt! schau mal stell dir vor es gäbe diesen nicht dann würde ein führerschein neuling sich bei einer autovermietung einen sprinter mit 3,5t und langem radstand mieten! zudem noch en 2,5tonnen wohnwagen mit tandemachse der elendich lang ist!
So jetz wird er vom navi in ne straße geschickt wo er nicht weiter kommt un muss zurück er ist alleine und hat das noch nie gemacht! und du stehst dahinter un hast termin druck? Also was ist dir lieber? ;)

Andererseits gebe ich dir recht wie in meinem fall mache mit 16 klasse t (großer traktor) fahre mit 2 anhängern und 42tonnen zum teil durch die gegend habe also rotine und bekomme den anhänger nicht eingetragen wenn ich klasse b mache! Sowas ist schwachsinn!! [/quote]
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
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#30 

Beitrag von SprinterSven1 »

Da hast Du schon recht. Meine Erfahrung ist aber: Die, die es nicht
können tun sich so ein Gespann von selber nicht an. Und wer
häufiger mit Hänger fährt (Beruf, Landwirtschaft, Wohnwagen) bekommt
das halt mal in der Arbeit oder vom Vater gezeigt und gut is. Ging ja bei
der Klasse 3 auch 50 Jahre lang so.

Dein Beispiel mit den Bulldoganhängern ist gut. Ich hab auch eins: Ich darf jetzt einen 20,25 langen Gelenkbus wie z.b. den Mercedes CapaCity
fahren, aber keinen großen Anhänger an mein Auto hängen.

Das gleiche ist es mit der 3,5-Tonnen Grenze bei klasse B. Was ist an einem 416er anders als an einem 316er? Nach dieser Logik müsste man
auch erst mal einen PKW-Führerschein für einen Ford Fiesta bekommen
und für eine S-Klasse einen Extra-Schein machen. Schwachsinn.
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