zu meinem Erstaunen habe ich zu dem Thema nix im Forum gefunden. Dann fange ich mal an.
Mercedes bietet für seine NFZ unter http://www.mercedes-benz.de/content/ger ... erway.html verschiede Serviceverträge, Garantierverlängerungen, etc. an.
Mein Interesse hat das Produkt http://www.mercedes-benz.de/content/ger ... rvice.html "Komplettservice/Complete" geweckt.
Denn: unser alter Sprinter Bj. 05 hat (Fahrleistung von 90 Tkm im abgelaufenen Jahr) - zwischen 260 und 350 Tkm bei einer freien Werkstätte insgesamt 8 T€ Unterhalt gefressen. Bei 200 Tkm war auch schon mal die Kopfdichtung fällig und, und, und ...
Der o.g. Vertrag (alle Angaben hier sind natürlich unverbindlich und befreien niemanden von der Pflicht, sich selbst den ganzen Quatsch im Original durchzulesen) deckt - grob gesagt - Wartung und Verschleiß komplett ab. Reifen und Felgen sowie Ersatzwagengestellung können gegen Ausfpreis eingeschlossen werden, darauf verzichte ich aber.
Die Konditionen empfinde ich in Ansehung unserer Erfahrungen als attraktiv: Der Vertrag kostet monatlich 200 € bei einer jährlichen Fahrleistung von 75 Tkm und einer Laufzeit von vier Jahren, also bis zu 300 Tkm. Eine höhere Laufleitung wird nicht angeboten (was ich nicht verstehe). Ich habe ja mehrere Fahrzeuge, also kann ich die Laufleistung ein wenig steuern.
Der Vertrag hat es allerdings in sich, je weiter ich beim Lesen nach Hinten komme, desto mehr lohnt sich das Lesen.
Interessant finde ich:
- Sogar die GEZ-Gebühr ist mit drin.
- Man kann zu jeder MB-Werkstatt in Europa gehen, um die Leistungen zu beanspruchen.
- Pannen- und Abschleppdienst dienst ist incl.
- Glas, Felgen, Reifenwechsel und Lack sind ausgeschlossen.
Folgende Fragestellungen tun sich mir auf:
Es heisst unter IV.9, daß für auf Verlangen ausgeführte Arbeiten außerhalb der Geschäftszeiten die anfallenden Zuschläge (auf den Lohn) ich zahlen muß. Das ist ok, was aber ist im Pannenfall? Weiter heisst es, daß dies nicht für unaufschiebbare Arbeiten gilt. Was ist unaufschiebbar? Das werden Mercedes und ich ein bißchen unterschiedlich sehen. Mal mim Kundenberater erörtern und präziser formulieren lassen.
Es steht nix drin über die Fahrzeugrückführung im Pannenfall.
V.6: Ich muß mir erst die Erlaubis holen, alternatve Kraftstoffe ind as Auto reinzuschütten. Bei der Frage "Biodiesel" hat der Verkäufer "nein" angekreuzt. Der ist aber bald wahrscheinlich Pflicht (daß das E10 demnächst das einzig Verfügbare sein wird, ist irgendwie abzusehen). Mal klären, präzisieren.
VII. Unfallreparaturen werden "möglichst" bei der betreuenden MB-Werkstatt behoben werden

IX.2 Prüfungsgebühren für TÜV usw. sind ja incl. - aber: die sind im Vorneherein mit bestimmten Beträgen einkalkuliert. Wenm die tatsächlichen Gebühren abweichen, zahlt man oder kriegt Geld zurück (halte ich für durchaus unwahrscheinlich). Dem Angebot liegen aber die kalkulierten Beträge nicht bei. Muß ich noch verlangen. In dem Absatz ist alternativ von einer Festpreiskalkulation die Rede, was das ist, weiß ich nicht.

IX.5 Die im Vertrag festgelegte Laufleistung (hier: 75Tkm/anno) wird lt. Verläufer in einer Schwankungsbreite von +/- 20% als gegeben gesehen. Sprich: man hat keine Erstattungsansprüche, muß aber auch nicht nachzahlen.
Im Vertrag sieht das anders aus, da ist von so einem Toleranzbereich keine Rede. Vielmehr muß man demnach in jedem Fall nachzahlen, was man mehr fährt (in meinem Fall 3,16 ct/km), MB aber muß nur dann auf jeden Fall erstatten, wenn der Vertrag ordentlich beendet wird.
Die Bedingungen bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages sind kompliziert und, wie ich finde, unvorteilhaft.
Denn: dann wird von MB ausgerechnet, was die für einen bezahlt haben, dagegengehalten, was man ihnen gezahlt hat und die Differenz ist vom Kunden ggf. auszugleichen. Hat der Kunde mehr gelöhnt, als er bekommen hat, so kriegt er die Hälfte wieder, aber nur, wenn er einen neuen solchen Vertrag schließt und - grob vereinfacht - nicht an dem Ausscheiden des bisherigen Fahrzeuges schuld ist. Die Schuldfrage entscheidet MB ganz allein

Hier hört es für mich echt auf, denn das bedeutet, daß ich, wenn ich den Wagen vorzeitig veräußere oder aber wenn mich im letzten von vier Jahren einer abschiesst und ich die Karre nur noch wegschmeißen muß, ich sehr wahrscheinlich einen ganzen Haufen nachzahlen muß - und das zu MB-Preisen, nicht zu denen meiner freien Stammwerkstätte. Und dahin isser, der Risikopuffer. Son Scheiß. Da kann mans auch lassen.
