215 mit 3,5t Anhängelast

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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BlackBandit
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215 mit 3,5t Anhängelast

#1 

Beitrag von BlackBandit »

 Themenstarter

Hallo

Bei meinem Sprinter war beim Kauf eine Änderungsabnahme dabei. In dieser würde die Anhängerlast auf 3500 erhöht. Dieser Wert wurde allerdings Handschriftlich auf 2500 abgeändert. Die Änderungsabnahme besteht allerdings aus zwei Seiten und eine fehlte. Ich habe daraufhin bei der Zulassung nachgefragt, was ich für die Änderung in den Papieren benötige. Die wollten ein Duplikat auf dem Papier des Institut mit Stempeln und Unterschriften.

Auf Anfrage hat eine Zweigstelle in Hessen mir ein Duplikat gegen eine Gebühr von 10€ ausgestellt. Das Original wurde bei Hamburg ausgestellt. Im Duplikat standen jetzt die 3500 drinnen.

Bei der Zulassung wurde diese dann auch ohne Beanstandung eingetragen. Ein abändern auf 3000 wollte die Dame nicht machen.

Mir ist bewusst, dass mein Sprinter dafür nicht ausgelegt ist und wenn überhaupt das Maximale Zulassungsgewicht von 3190kg als Anhängerlast hätte eingetragen werden dürfen.

Was meint ihr was mir passieren kann, wenn ich mit einem Hänger mit 3500 kg jetzt in eine Polizeikontrolle komme? Bzw. wenn ich damit einen Unfall baue? Nicht dass es ich vorhabe (besitze gar nicht so einen Hänger), aber interessieren würde mich es schon wie es Rechtlich aussieht!

Wie sind eure Meinungen!

Gruß Eric

Alias BlackBandit
spüli
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Re: 215 mit 3,5t Anhängelast

#2 

Beitrag von spüli »

soweit ich weiß, darf das Gewicht der Anhängers das 1,4fache des Zugfahrzeugs betragen, zumindest bei durchgehender Bremsanlage, die du zugegebenermaßen wahrscheinlich nicht hast.
Wenns so eingetragen ist, sollte die Rennleitung auch keinen Ärger machen, wenn der entsprechende Hänger dann dran ist...
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Gelöschter User

Re: 215 mit 3,5t Anhängelast

#3 

Beitrag von Gelöschter User »

Moin,

mein 215er hat leider nur eine Kupplung mit 2 Tonnen Anhängelast. Habe bei Mercedes gelesen dass nur Fahrzeuge mit 3,5 Tonnen Gesamtgewicht eine Kupplung mit 3,5 Tonnen Anhängelast bekommen. Muss aber nicht unbedingt richtig sein.

Ein Sprinter mit Druckluft-Bremsanlage wäre eine feine Sache. Dann dürfte man theoretisch einen Anhänger (auch mit Druckluftbremse) ankuppeln der das 1,5-fache Gewicht des Zugfahrzeugs hat. Dann düftest Du theoretisch 4,5 Tonnen anhängen.
Einen 7,5-Tonner z.B. darf man mit einachsigem Hänger auch mit insgesamt 18,75 Tonnen und 18,75 m Länge fahren. Und das mit einem alten 3er PKW-Führerschein. Wirklich sinnvoll ist das natürlich nicht wenn man vorher Smart oder Fiat 500 gefahren ist.

Aufpassen muss man aber wenn man einen neuen PWK-Führerschein hat. Mit Klasse B ist bei 3,5 Tonnen insgesamt (Zugfahrzeug + Anhänger) Ende. Und der Hänger darf dann auch nur schlanke 750 kg haben.
Ansonsten Klasse BE, da darf der Hänger 3,5 t und die Gesamtkombination Zugfahrzeug + Hänger immerhin 7 Tonnen haben. So, genug der Klugscheißerei :D

Außerdem möchte ich hinter meinem Sprinter nicht unbedingt einen Hänger haben der schwerer ist als das Zugfahrzeug. Bei einem Fahrsicherheitstraining hat mal (absichtlich) mein Sattelauflieger die Sattelzugmaschine überholt. Was bei einem 40-Tonner nicht wirklich lustig ist, bei einem Sprinter sicher auch nicht.

Gruß "Kugelkopf" Dirk
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Zimmerer
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Re: 215 mit 3,5t Anhängelast

#4 

Beitrag von Zimmerer »

Hallo,

beim Sprinter beträgt bzw. allen PKW beträgt die max. Anhängelast das 1,0 fache des zGG. Nur bei Geländewagen mit Allrad ist
das 1,5 fache erlaubt. Deswegen auch M Klassen mit 3,5 to. Anhängelast.

Wie sich deine Konfig. im "Ernstfall" auswirkt??? Wird dann wohl ein Richter entscheiden.
Ich glaube nicht zu deinen Gunsten.

Gruß Zimmerer
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Re: 215 mit 3,5t Anhängelast

#5 

Beitrag von sprinter-22 »

Zimmerer hat geschrieben:Hallo,

beim Sprinter beträgt bzw. allen PKW beträgt die max. Anhängelast das 1,0 fache des zGG. Nur bei Geländewagen mit Allrad ist
das 1,5 fache erlaubt. Deswegen auch M Klassen mit 3,5 to. Anhängelast.
Irgend etwas passt hier aber auch nicht, weshalb darf dann meiner bei eingetragenem zGG von 3.5to nur 2800kg ziehen (903KA) und bekomme auch kein 3.5to eingetragen?

(oder liegt die Betonung auf MAX. Anhängelast)

Gruss
BlackBandit
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Re: 215 mit 3,5t Anhängelast

#6 

Beitrag von BlackBandit »

 Themenstarter

sprinter-22 hat geschrieben:Wie sich deine Konfig. im "Ernstfall" auswirkt??? Wird dann wohl ein Richter entscheiden.
Ich glaube nicht zu deinen Gunsten.
Da gebe ich dir Recht!

Aber mit wie viel Anhängerlast darf ich jetzt durch die Gegend fahren ohne gegen geltende Gesetze zu verstoßen?

Sind es die 3190, oder nur die 2500 die mit Sondergutachten von der Firma Schoon wohl möglich sind?

Gruß Eric

Alias BlackBandit
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Zimmerer
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Re: 215 mit 3,5t Anhängelast

#7 

Beitrag von Zimmerer »

sprinter-22 hat geschrieben:
Zimmerer hat geschrieben:Hallo,

beim Sprinter beträgt bzw. allen PKW beträgt die max. Anhängelast das 1,0 fache des zGG. Nur bei Geländewagen mit Allrad ist
das 1,5 fache erlaubt. Deswegen auch M Klassen mit 3,5 to. Anhängelast.
Irgend etwas passt hier aber auch nicht, weshalb darf dann meiner bei eingetragenem zGG von 3.5to nur 2800kg ziehen (903KA) und bekomme auch kein 3.5to eingetragen?

(oder liegt die Betonung auf MAX. Anhängelast)

Gruss

Hallo Eric,
deine tatsächliche Anhängelast hängt von dem D-Wert der Verbauten Anhängerkupplung ab.
Hab meine Pritsche mit 2,8 to Kupplung ab Werk mit einem Gutachten von SK auf 3,5 to Aufgelastet.
Des weiteren wurde die max. Zuggesamtmasse von 6,3 to (Werksangabe) auf 6,5 to erhöht.
Also 3,5 to Anhänger und max. 3,0 to der Sprinter.

Gruß Zimmerer
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