Sachmangelhaftung, Gewährleistungsgarantie gebr. Sprinter

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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Bunter
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Sachmangelhaftung, Gewährleistungsgarantie gebr. Sprinter

#1 

Beitrag von Bunter »

 Themenstarter

Hallo, wie seht Ihr die Sache ?

Folgendes ist passiert, habe mir im Okt. 2014 einen Sprinter 316 CDI gebraucht vom MB Händler gekauft. Nun da es mittlerweile wieder Temperaturen gibt wo man eine Klimaanlage einschaltet, mußte ich feststellen das diese nicht funktionierte. Da ich im Winter die Klimaanlage nur zum Heizen und nicht zum Kühlen benutzt habe, viel mir dies nicht auf. Habe in den 8 Monaten ca. 6000 km gefahren, da ich noch ein anderes Alltagsauto habe.
Nach Rücksprache mit dem MB Händler, lies ich vor Ort bei einer anderen MB Niederlassung eine Überprüfung der Klimaanlage durchführen. Es wurde festgestellt das der Klimakondensator ein Loch hatte und der Stein des Anstoßes noch zwischen Kühler und Klimakondensator steckte.
Der MB Händler meinte, sie hätten die Klimaanlage geprüft und sie hatte funktioniert. Dies hab ich leider versäumt im Winter zu testen. Meiner Meinung nach hätte die Klimaanl. das Leck schon haben können und trotzdem noch funktioniert. Was ich aber leider nicht beweisen kann. Meine MB Niederlassung vor Ort meinte ich sollte versuchen einen Kulanzantrag zu stellen, das zumindest ein Teil der Rechnung übernommen wird. Leider keinerlei Kulanz vom Händler :evil: was mich sehr verärgert.
Hat jemand ähnliches erlebt oder hat diesbezüglich einen Tip ? Habe den Sprinter beim TGC mit 1 Jahr Gewährleistung gekauft, etwas Kulanz sollte da schon machbar sein bei 23200 € Kaufpreis.

Gruß Bunter
WoMo-LZ
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Re: Sachmangelhaftung, Gewährleistungsgarantie gebr. Sprinte

#2 

Beitrag von WoMo-LZ »

Hallo,
hast du 1 J Gewährleistung...oder nicht; oder nicht auf alles?
-
Hab auch 1 J Gew. und war in den 3 Mon nach Kauf schon 3 mal bei MB wg Mängel.
Hilft dir jetzt nicht weiter, ich weiß.
-
Check mal die rechtliche Lage; erscheint mir aus der Schilderung unklar.
2007 Besichtigung Sprinterwerk in Düsseldorf
216 CDI, EZ 2014, kurz, flach, rot, Klima, Schwebesitz, Tempomat, 6 Gang...läuft schön und leise
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Re: Sachmangelhaftung, Gewährleistungsgarantie gebr. Sprinte

#3 

Beitrag von Techniker »

Hallo,

die Rechtslage ist in diesem Fall nur durch ein Gutachten festzustellen.

Ohne Gutachten sieht das so aus, dass laut Händler die Klimaanlage bei der Auslieferung funktioniert hat. Durch Abnahme des Fahrzeugs hat dies der Käufer bestätigt.
Der Stein muss also erst später den Klimakondensator beschädigt haben. Ein Gewährleistungsanspruch liegt demnach nicht vor.

Durch ein Gutachten könnte man feststellen lassen, wie lange der Stein schon im Kondensator steckt. War er bei der Auslieferung bereits vorhanden, liegt ein Sachmalgel vor und der Käufer hat einen Gewährleistungsanspruch.

Ein Kondensator kostet 130€ eine Neubefüllung 50€, Aus- und Einbau kostet 200€.

Man kann jetzt überlegen, zu welchem Ergebnis ein Gutachter kommen könnte und was das Gutachten kostet, welches man bei für den Käufer negativem Ergebnis auch noch selber zahlen müsste.

Das Gleiche wäre bei einem Steinschlag in der Scheibe. Ist man erstmal vom Hof des Händlers gefahren, lässt sich normal nicht mehr beweisen, wann der Schaden endstanden ist.

Ein Richter wird ohne Gutachten kein Urteil zu Gunsten des Käufers fällen können und mit Sicherheit auf die Pflicht des Käufers hinweisen, die Sache bei Übergabe auf leicht feststellbare Mängel zu überprüfen. Eine Klimaanlage lässt sich teilweise leicht prüfen. Wenn sie beim Einschalten kühlt, funktioniert sie, wenn nicht, ist sie defekt.
Anders wäre es bei einem Sachmangel, welcher nicht leicht zu prüfen ist wie z.B. ein innerer Schaden am Klimakompressor wenn beim Einschalten zwar kalte Luft aus den Düsen kommt, diese aber nicht ausreicht um den Fahrgastraum auf übliche Weise zu kühlen. Sagen wir einfach mal, bei 30 Grad Außentemperatur ist es nicht möglich den Innenraum in einer Stunde auf 20Grad zu kühlen.

Leider wird Bunter die Sache höchstwahrscheinlich selber bezahlen müssen. Vielleicht investiert er auch gleich ein paar € in sowas:
http://www.woick.de/outdoor-shop/gaze-f ... 0-8mm.html

Gruß, Peter
Gelöschter User

Re: Sachmangelhaftung, Gewährleistungsgarantie gebr. Sprinte

#4 

Beitrag von Gelöschter User »

Hallo,

bzgl. der Rechtsgrundlage sehe ich es ebenso wie Peter. Eine kleine Hoffnung gibt es aber evtl. doch. Eine Beschädigung des Klimakondensators führt zu einem Kühlmittelverlust/ Druckabfall; dies wird durch die Steuergeräte registriert und protokolliert. Wenn der Wagen zwischenzeitlich nicht in der Werkstatt war sollte niemand den Fehlerspeicher gelöscht haben. Lass das Steuergerät doch einfach bei einem ANDEREN Händler auslesen, Kosten ca. 30€. Das Datum und der Kilometerstand des ersten Auftretens des Fehlers ist dann für Dich einen Anhaltspunkt ob es Dir passiert ist oder Du hast umgekehrt einen Beweis ob es bei der Auslieferung schon vorhanden war.

P.S. Ich habe letztens einen Vito mit MB TGG gekauft und bei der Abholung noch auf dem Hof des Händlers den Fehlerspeicher auslesen lassen - dann hat der :P erst mal repariert und am nächsten Tag hab ich den Wagen abgeholt. Nützt Dir jetzt nichts mehr, aber als Empfehlung für den nächsten Kauf.

Gruß
Andreas
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Re: Sachmangelhaftung, Gewährleistungsgarantie gebr. Sprinte

#5 

Beitrag von Gitano »

Hallo,
ich hatte auch damals einen Sprinter Bauj.2002 Bei TGC in Siegen gekauft und nach kurzer Zeit war das AGR hinüber.Die Gebrauchtwagengarantie hatte das AGR ausgeschlossen.
Rein rechtlich hatte ich keinen Anspruch,die Leute von TGC in Siegen waren aber so kulant, dass sie mir 50% der Kosten erstattet haben.
Ich würde immer versuchen auf dem "friedlichen Weg" eine Lösung zu finden.
Meistens klappt das!

Gruß

Gitano
WoMo-LZ
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Re: Sachmangelhaftung, Gewährleistungsgarantie gebr. Sprinte

#6 

Beitrag von WoMo-LZ »

Gitano hat geschrieben:Ich würde immer versuchen auf dem "friedlichen Weg" eine Lösung zu finden.
Meistens klappt das!
Dem kann ich mich voll anschließen.
"Mein" :) vor Ort ist, ich sag mal vorsichtig "nicht uninteressiert", Gewährleistungsansprüche zu erfüllen.
Solange bei Werksgarantie Zetsche alles zahlt, so what!
-
Bei der Gebrauchtwagengarantie liegen die Dinge allerdings oft anders...
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Re: Sachmangelhaftung, Gewährleistungsgarantie gebr. Sprinte

#7 

Beitrag von cappulino »

Hallo zusammen,

ich möchte ergänzen, dass die Funktionsprüfung durch den Kunden nur oberhalb einer Außentemperatur von ca 18-20 °C möglich ist, dass heißt im Herbst/Winter/Frühjahr ist es fast nur in einer beheizten Werkstatt möglich festzustellen ob die Klimaanlage prinzipiell funktioniert.

Auch kleine Steinchen können fiese Gegner sein :evil:
WoMo-LZ
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Re: Sachmangelhaftung, Gewährleistungsgarantie gebr. Sprinte

#8 

Beitrag von WoMo-LZ »

Das stärkt eigentlich prinzipiell die Position von "Bunter", des Threaderöffners.
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Re: Sachmangelhaftung, Gewährleistungsgarantie gebr. Sprinte

#9 

Beitrag von Bunter »

 Themenstarter

Dank Euch Allen ;-) leider will der Händler auch nach mehrmaligen Telefonaten, keine Kulanz geben. Mit dem Auslesen des Fehlerspeichers wäre noch eine Idee, gesetz den Fall das die Undichtigkeit genau angezeigt wird und wie.
Kosten bei MB für Überprüfung, neuen Kondensator, Befüllung etc. Kleinteilen und Lohn - 837 € - wobei der Kühler allein schon 400 € + MwSt. gekostet hat.
Der Stein ( ca. 3x6 cm ) war schon grünlich bzw. bemoost - wie auch immer - leider nicht nachweisbar das die Klima schon defekt war.
Anwalt, Gutachter usw. wird nicht viel bringen, nach 6 Monaten bin ich in der Beweispflicht und weiß beim besten Willen nicht wie.
Hab mit 2 befreundeten Werkstätten gesprochen, beide meinten es sei schwer nachweisbar das die Klima vorher nicht funktioniert hat und das ich wohl für den Schaden allein aufkommen muß, wenn der Händler nicht kulant ist.

Gruß Bunter
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Re: Sachmangelhaftung, Gewährleistungsgarantie gebr. Sprinte

#10 

Beitrag von WoMo-LZ »

Mal interessehalber:
Wie alt war der 316 vorm Kauf und wieviel km hatte der runter?
Ist das noch die Werksgarantie, oder die zu leistende Garantie des Händlers.
Ich frage wg.der Beweisumkehr nach 6 Mon. :?
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Re: Sachmangelhaftung, Gewährleistungsgarantie gebr. Sprinte

#11 

Beitrag von Bunter »

 Themenstarter

Der Sprinter hat EZ. 01/2012 und hatte 130000 km runter. Hab also nur die normale Gewährleistung.

Gruß Bunter
WoMo-LZ
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Re: Sachmangelhaftung, Gewährleistungsgarantie gebr. Sprinte

#12 

Beitrag von WoMo-LZ »

Bunter hat geschrieben:EZ. 01/2012 und hatte 130000 km
Das hatte ich so nicht eingeschätzt.
Der muß aber gut ausgestattet sein; der Preis war ja ordentlich.
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