Umschreibung zum Wohnmobil notwendig

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Detsch
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Umschreibung zum Wohnmobil notwendig

#1 

Beitrag von Detsch »

 Themenstarter

Hallo Zusammen, als Neuling hier habe ich mal ein zwei …..Fragen

Wenn ein Kastenwagen oder Bus einfach zweckmäßig zum Womo ausgebaut wird:

1. Ist dann eine TÜV Abnahme zwingend erforderlich?

2. Muss beim Amt umgeschlüsselt werden?

3. Welche Strafe droht bei fehlender Umschlüsselung?

4. Bekommt ein so umgebauter Sprinter trotzdem das H-Kennzeichen?

Vielen Dank voraus
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asap
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Re: Umschreibung zum Wohnmobil notwendig

#2 

Beitrag von asap »

Wenn du die Möbel ohne großen Aufwand wieder ausbauen kannst, dann wären diese Ladung und der Sprinter kann ein LLKW bleiben
Ansonsten würdest du ohne Betriebserlaubnis herumfahren ...

Also die Möbel an Airlinerschienen befestigen und schon ist es kein fester Ausbau mehr
Und eine Ladung muss nicht von TÜV abgenommen werden und es braucht auch keine Umschreibung bleibt ja ein LLKW

Das H-Kennzeichen bekommst du, wenn der Ausbau auch vor 30zig Jahren so erfolgt wäre ... also kein Solar etc.
Wenn der Ausbau Ladung bleibt .... dann bekommst du auch ein H-Kennzeichen ..einfach ohne Ladung abnehmen lassen
Zuletzt geändert von asap am 11 Feb 2025 09:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Detsch (11 Feb 2025 09:15)
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Re: Umschreibung zum Wohnmobil notwendig

#3 

Beitrag von Detsch »

 Themenstarter

Danke.
Ist das Richtig, im Scheibenbus die Fahrgastsitzreihen ausbauen und eine Matratze reinlegen ist erlaubt doch einen Bettrahmen für die Matratze fest verschrauben würde die Betriebserlaubnis erlöschen lassen?
Airlinerschienen oder dergleichen hat der Bus nicht.
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asap
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Re: Umschreibung zum Wohnmobil notwendig

#4 

Beitrag von asap »

Dann Bau da Airlineeschinen ein wo du sie brauchst...
Das Ist doch kein Problem
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Re: Umschreibung zum Wohnmobil notwendig

#5 

Beitrag von sprinter-22 »

Denk daran, es gibt bestimmte Ausbauvoraussetzungen um als Womo vom TÜV umgetragen werden zu können.
Fest verschrauben / bohren kannst alles ohne das die Betriebserlaubnis erlischt, wenn du nicht gerade einen Träger anbohrst.
cappulino
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Re: Umschreibung zum Wohnmobil notwendig

#6 

Beitrag von cappulino »

Detsch hat geschrieben: 15 Jan 2025 22:12 Danke.
Ist das Richtig, im Scheibenbus die Fahrgastsitzreihen ausbauen und eine Matratze reinlegen ist erlaubt doch einen Bettrahmen für die Matratze fest verschrauben würde die Betriebserlaubnis erlöschen lassen?
Airlinerschienen oder dergleichen hat der Bus nicht.

Nicht richtig, primär ist für ausreichende Ladungssicherung zu sorgen.
Die Wohnmobilzulassung ist primär dann interessant (Versicherungskosten, Steuer kann identisch zu LKW sein), wenn das Fahrzeug für ausschließlich diesen Zweck bestimmt ist und nicht zum reinen Personentransport (PKW) oder Warentransport (LKW). Ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen kannst du entsprechend der Platzverhältnisse, Gewichtsgrenzen und weiterer Umstände beladen womit du magst, sofern diese Ladung ausreichend gesichert ist. Dies erfolgt üblicherweise an lösbaren Verbindungen wie Zurrpunkten oder flexibleren Zurrschienen, wozu bereits geschrieben wurde.
Ansonsten gibt es ausreichend Forenbeiträge zum Thema Umrüstung und Wohnmobilzulassung, modellübergreifend.
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Re: Umschreibung zum Wohnmobil notwendig

#7 

Beitrag von f54 »

Ich habe auch einen Fensterbus mit PKW-Zulassung. In diesem ist ein ein Bettverbaut mit Lastauszügen darunter. alles seht auf einer Antirutschmatte und ist mit 4 Spanngurten auf dieser verzurrt. Ich nutze die werkseitig vorhandenen Zurrösen. Die solltest du auch drinhaben. Ausbauen würde ca 2h dauern. Ein normale Sitzreihe ist davor noch eingebaut.

Hatte nie Probleme beim TÜV.
2015 W906 316 4x4 Kombi L2H1 ZG3 5G mit einmal alles + 245/75R16 (BFG AT), HA: 4,182, Lazer LED

Biete: fast komplette Dachklima für den 906
Suche: DPF-ReGen-Box: https://www.sprinter-forum.de/viewtopic ... 60#p183713
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pappa
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Re: Umschreibung zum Wohnmobil notwendig

#8 

Beitrag von pappa »

Ein Fahrzeug bleibt so lange das was es vorher mal war bis es offiziell geändert wird. Für die Änderung als z. B. Wohnmobil, Werkstattwagen, rollendes Büro, mobile Praxis oder was auch immer musst du die jeweiligen Bedingungen erfüllen. Ist das nicht gegeben, ist auch eine Änderung nicht möglich. Wenn dir z. B. für die Umschreibung zum Wohnmobil der geforderte Kocher fehlt, klappt es mit der Umschreibung auch nicht und das Fahrzeug bleibt das was es war. Alles was du einbaust, bzw. transportierst muss ordentlich gesichert sein. Dabei ist es egal ob du es festzurrst oder festschraubst. Wenn du in einen Kastenwagen Regale einbaust interessiert max die Befestigung. Sonst ändert sich nichts.
Es gibt, oder gab, aber Regionen wo teilweise die Finanzämter nachfragen warum jemand einen LKW als Privatmann ohne Gewerbe angemeldet hat.
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Silver81 (16 Jan 2025 18:00), Detsch (11 Feb 2025 09:16)
316er Fernweh-Einsatzfahrzeug (ex RTW-Koffer von WAS) mit Wandlerautomatik und 225-75-16 auf Felgen vom "G"

Biete:
Bremsklötze hinten von Bosch für die kleine Ate-Bremsanlage.
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Re: Umschreibung zum Wohnmobil notwendig

#9 

Beitrag von Detsch »

 Themenstarter

Allen herzlichen Dank.
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