Steuer

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
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Gelöschter User

Steuer

#1 

Beitrag von Gelöschter User »

 Themenstarter

Hallo Miteinander,

Ich hab gehört, Vater Staat will die PKW-Kombi-Steuer abschaffen! Das heißt wieder voll ablatzen anstatt "nur" 172 Euros. Gilt das nur für die schweren Geländewagen oder sind wir da auch betroffen? Gibt es eine Schlüsselnummer in den Papieren auf die man sich beziehen kann?
Eine Abhilfe zum PKW-Eintrag wäre ja Sonder-KFZ Wohnmobil. Wie sieht es dann mit den Sitzplätzen aus? Werden die dann reduziert auch wenn ich das Bett rausnehmen kann und statt 4 Sitzplätzen die Serienmäßig mitgelieferten 9 Sitze wieder einbaue?

Wäre froh wenn mich jemand aufklären könnte,

Es Ossje
KettnerTh
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Re: Steuer

#2 

Beitrag von KettnerTh »

Die Sitzplätze werden bei der Abnahme zum Sonder-KFZ neu eingetragen. Ohne Bett und Herd hast Du kein Sonder-KFZ.

Die Sitze müssen außerdem mit Gurten an vorgeschriebenen Punkten versehen sein. Dazu gab es vor ein paar Wochen einen ausführilichen Thread.

Gruß Thomas
Gelöschter User

Re: Steuer

#3 

Beitrag von Gelöschter User »

 Themenstarter

@all

das Thema mit der Steuer würde mich auch intessieren. Bin grade dabei mir einen Sprinter mit Auflastung auf 2,95t als Kombi zusammen zu stellen. Das wäre ja momentan die Verrechnung nach LKW Tabelle. Aber wie schauts nach dem Urteil aus? Wer kann einem da verbindlich Auskunft geben?

Merci
Frosch
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Re: Steuer

#4 

Beitrag von Frosch »

:Nudelholz:
der adac hat am 29, september in einer presse-mitteilung verkündet :Bla: wohnmobile über 2,8 tonnen bleiben von der neuregelung unberührt
????? LT der bessere Sprinter ?????
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VW wegen der Stirnräder Motorsteuerung
Tomcat
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Re: Steuer

#5 

Beitrag von Tomcat »

Fahrzeug wird aber kein Womo, sondern lt. Ziffer 33: FZ entspr. Kombilimousine!
:Help:
Ciao
Thomas/Tomcat aus München - NICHT der GAST!
Gelöschter User

Re: Steuer

#6 

Beitrag von Gelöschter User »

 Themenstarter

Dann hast'e Pech. Es empfiehlt sich immer eine minimale Womo-Ausstattung einzubauen, um die deutlich günstigere Womo-Versicherung abzugreifen und im Genuß der 2,8t-Regel zu bleiben. Ob man ständig mit Womo-Ausstattung umherfährt ist eine andere Sache.
Ab nächstem Jahr werden ansonsten alle PKW über 2,8t wie übrige PKW besteuert. WOMOs bleiben ausgenommen. Alle als LKW zugelassene 2,81-Tonner und mehr bleiben bei der LKW-Steuer.
Aber: die Finanzämter haben die Möglichkeit das zu überprüfen! War das Fahrzeug mal PKW ( z.B. Kombi), kann man auch vorgeladen werden. In dem Fall müssen alle Gurtpunkte unbrauchbar gemacht worden sein und Fenster müssen zugeschweißt werden. Das Problem hatte ich schonmal mit einem T4!
Tomcat
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Re: Steuer

#7 

Beitrag von Tomcat »

Dann hast'e Pech. Es empfiehlt sich immer eine minimale Womo-Ausstattung einzubauen, um die deutlich günstigere Womo-Versicherung abzugreifen und im Genuß der 2,8t-Regel zu bleiben. Ob man ständig mit Womo-Ausstattung umherfährt ist eine andere Sache.
Was muss denn mindestens rein, damit´s ein Womo wird? Was hat das für Auswirkungen auf einen Sprinter, Kombí, vollverglast, mit Fahrer + Beifahrereinzelsitz und 1. Reihe eine 3er Sitzbank?
Ich kann ja wohl kaum beim Tüv mit einem Campingkocher vorfahren und eine Womozulassung wollen?
Welche Punkte werden denn im Schein geändert? Heisst das Teil dann Sonderkfz oder einfach Womo?

(ich hab die Suche wirklich bemüht aber unter Wohnmobil und Zulassung kommen zu viele Themen hoch, die mit meinem Suchwunsch nix gemeinsam haben??? Kann man mit der Suche auch einschränken oder ausschliessen??)
Ciao
Thomas/Tomcat aus München - NICHT der GAST!
KettnerTh
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Re: Steuer

#8 

Beitrag von KettnerTh »

Wie oben bereits beschrieben, Sitz/Schlafbank oder festes Dachbett und eine fest eingebaute Kochgelegenheit. Das ganze heißt dann Sonder KFZ Wohnmobil (damals Steuer 2,81 t 172,- EUR)

Thomas
Gelöschter User

Re: Steuer

#9 

Beitrag von Gelöschter User »

 Themenstarter

Muss eigentlich bei Verwendung einer Propangasflasche (Gasbrenner / Kühlschrank) eine Öffnung in die Karosserie (Boden oder seitlich) gemacht werden?
KettnerTh
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Re: Steuer

#10 

Beitrag von KettnerTh »

Du musst einen geschlossenen und abgedichteten Gaskasten bauen.

Nach unten oder seitlich mus eine 100 qcm große Öffnung vorhanden sein.

Diese darf nur seitlich sein, wenn Du dort in der Nähe keine Luft ansaugst (Heizung) oder Fenster hast.
Die Öffnung darf auch nur mit einem Kiemblech - nicht mit Lochblech - abgedeckt werden. Auch Mückengase ist nicht zulässig.

Grüße aus Berlin
Thomas
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montecuma
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Re: Steuer

#11 

Beitrag von montecuma »

Als Kochgelegenheit kann man auch einen Elektroplattenkocher einbauen. Ich hatte zur Abnahme nur einen Einplattenkocher ins Regal geschraubt, hat gereicht. :daumen_hoch:
Gruß Thomas und Mone

316CDI lang/hoch als WoMo, EZ 09/01
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Gelöschter User

Re: Steuer

#12 

Beitrag von Gelöschter User »

 Themenstarter

Die Erfordernisse zur Eitragung zum Wohnmobil stehen oft im Reimo-Prospekt.

Gefordert wird:
-Wohnliches Ambiente, also nicht zu viel nacktes Blech,
-3 Lüftungsmöglichkeiten incl der vorderen Hubfenster,
-Sitz- und Schlafmöglichkeit,
-Kochgelegenheit, auch beistellbar.

In der Regel ist es kein Problem beim Tüv. Bestehende fest eingebaute Sitze können gleichzeitig eingetragen und zugelassen werden.

Also auf! und Steuern/Versicherung sparen!!! :Trink:
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