Kulanz - Kriterien

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
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edo
Kennt sich schon aus
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Kulanz - Kriterien

#1 

Beitrag von edo »

 Themenstarter

Hallo,
habe im Oktober 2004 einen 316 CDI, Bj. 2001, aus einer Konkursmasse gekauft. Ich habe das Fahrzeug vorher nur auf einem Bild gesehen, bin also ein ganz ordentliches Risiko eingegangen. Er ist aber technisch einwandfrei - allerdings rostet er doch ziemlich. Ich habe deshalb bei der wohnortnahen DC-Niederlassung im November 2004 einen Kulanzantrag gestellt. Dieser ist anfangs abgelehnt worden, angeblich weil ich nicht belegen konnte, dass an dem Fahrzeug regelmäßig Wartungs- und Kundendienste gemacht worden sind. Das konnte ich damals auch nicht nachweisen, weil im Rahmen des Konkursverfahrens das Kundendienstheft verloren gegangen war.

Dann war es mir aber doch möglich, über die DC-Niederlassung, in der die Kundendienste etc. durchgeführt wurden, zu belegen, dass das Fahrzeug in jedem Betriebsjahr mindestens ein Mal, also regelmäßig, zu Wartungs- und Kundendienst in der DC-Werkstatt war.

Also wurde Anfang des Jahres erneut ein Kulanzantrag gestellt.

Wie ich jetzt erfahren habe, ist auch dieser - nun ohne Angabe von Gründen - abgelehnt worden.

Wird bei den Entscheidungen, Kulanz zu gewähren, gewürfelt oder kennt jemand die Kriterien, nach denen bei DC (in Berlin) entschieden wird?
Es ärgert mich maßlos, dass mir einerseits aus den genannten Gründen die Kulanz verweigert worden ist, und wenn ich dann die Verweigerungsgründe widerlegen kann, andere Gründe anscheinend zur Ablehnung führen.

Gruß
Gelöschter User

Re: Kulanz - Kriterien

#2 

Beitrag von Gelöschter User »

Bei Kulanz/Gewährleistung wird nicht gewürfelt. Die gucken nur auf deine Erstzulassung und dann wird gleich abgelehnt. Kann ein Lied von singen. Allerdings ist es auch eine Sache der Werkstatt wie angefragt wird. Wenn der Kundendienstmeister Interesse daran hat einen Kunden Neu zu gewinnnen und sich richtig einsetzt dafür, würde ich sagen das es genehmigt wird. Allerdings bei Rost am Fahrzeug wird dann oft nachgefragt wo das Fahrzeug bewegt wurde. Mal einfach gesagt, wenn das Fahrzeug im Salzstock bewegt wurde.....! Weißt was ich meine. Die andere Sache ist auch noch die, selbst wenn die Kulanz genehmigt werden würde, die Arbeitszeit bezahlst DU, das Material Mercedes. So, was kostet den schon so ein Pot Farbe. Kannste gleich normal in der Werkstatt abgeben. Meistens bringt es auch was in einer anderen Werkstatt nachzufragen ( allerdings Vertragshändler ). Bloß leider liegt die erste Anfrage schon bei DC vor und wird dann wieder abgelehnt. Mein Tipp:
Handle einen guten und fairen Preis für die Beseitung der Roststellen aus.
jens_voshage
Wird so langsam nervig
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Re: Kulanz - Kriterien

#3 

Beitrag von jens_voshage »

soviel ich weiß, gibt es bei vw ein ganz klares kriterium: 3 jahre. ist das fahrzeug älter als drei jahre nimmt das programm in der vw-werkstatt nach aussage meines werkstattmeisters einen kulanzantrag gar nicht erst an. und zwar auf den tag genau. also:
3 jahre - 1 tag = kulanz möglich
3 jahre + o tage= keine kulanz

jens
Sprinter_08/15
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Re: Kulanz - Kriterien

#4 

Beitrag von Sprinter_08/15 »

Hallo Edo,

hatte das gleiche Problem! Habe dann einen Beschwerdebrief an den Vorstand von DC geschrieben, und siehe da, es kam ein Gutachter! Anschliesend hat DC die Hälfte der Reparaturkosten übernommen (ca. 2500 DM).

Ich würde es so mal probieren!!
Gruß Ronny

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