Wie ich bereits in meinen Posting " Neue Steuer 216er Kombi
9 Sitzer " angekündigt habe,hier mein Widerspruch mit Begründung.
In meinen neuen Steuerbescheid wurde ein " gesetzlich vorgeschriebener Tarifwechsel " angegeben,was zur Folge hat daß mein Fahrzeug nun als " PKW " besteuert wird,obwohl
es ein " sonstiges Fahrzeug ( Kleinbus ) ist.
Laut KraftSTG § 8 wird die Bemessungsgrundlage folgendermaßen formuliert:
Die Steuer bemisst sich
1. bei Krafträdern und Personenkraftwagen nach dem Hubraum,soweit diese Fahrzeuge durch Hubkolbenmotoren angetrieben werden,bei Personenkraftwagen mit Hubkolbenmotoren zusätzlich nach Schadstoffemissionen und Kohlendioxidemissionen.
2. bei anderen Fahrzeugen nach dem verkehrsrechtlich
zulässigen Gesamtgewicht,bei Kraftfahrzeugen mit einem
verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht über 3.500 Kilogramm zusätzlich nach Schadstoff-und Geräuschemissionen.Das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht ist bei Sattelanhängern um die Aufliegelast und bei Starrdeichselanhängern einschließlich Zentralachsanhängern um die Stützlast zu mindern.
Für mein Fahrzeug trifft § 8 Absatz 2 zu,da es sich um ein
anderes Fahrzeug handelt und es somit nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht besteuert werden muß.
Es stellt sich für mich nun die Frage: Warum wirkt sich die STVZO auf die Steuer aus,wenn im Kfz-Steuergesetz selbst so eine Ausnahme definiert ist.
Max