Wohnmobil zur Hauptuntersuchung

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Helmer
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Wohnmobil zur Hauptuntersuchung

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Beitrag von Helmer »

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  • Service: Mit dem Wohnmobil zur Hauptuntersuchung
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26.04.06 – Auch ein Wohnmobil kommt nicht an der regelmäßigen Hauptuntersuchung (HU) vorbei. Vor dem Termin stellen sich viele Wohnmobilfahrer die Frage, ob das Fahrzeug ohne Beanstandungen die Untersuchung absolvieren wird. Nachfolgend haben wir zusammengefasst, worauf bei der Untersuchung geachtet wird. Für Wohnmobile gelten bei der HU spezielle Regeln, denn technische Fehler können an den großen und schweren Fahrzeugen zu folgenschweren Unfällen führen, erklärte die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ).

Seit Ende 2004 gelten neue Fristen für die Hauptuntersuchung von Wohnmobilen. Bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen ist drei Jahre nach der Erstzulassung die erste HU fällig. Danach müssen sie alle zwei Jahre zur HU. Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen müssen in den ersten sechs Zulassungsjahren alle zwei Jahre zur technischen Untersuchung vorfahren. Ab dem siebten Zulassungsjahr muss das Fahrzeug jedes Jahr dem Prüfer vorgeführt werden. Eine jährliche Vorführung gilt auch für Wohnmobile über 7,5 Tonnen. Diese Fristen gelten ebenfalls für die Abgasuntersuchung. Wenn der Termin für die Durchführung der HU außerhalb des Betriebszeitraums von Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen liegt, muss diese im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchgeführt werden.

Grundsätzlich muss die Untersuchung während des Betriebszeitraums in dem Monat durchgeführt werden, der im Fahrzeugschein und durch die Plakette am hinteren Kennzeichen ausgewiesen ist. Wird dieser Termin überschritten, dann ist die Frist für die Durchführung der nächsten HU auf den ursprünglichen Monat festzusetzen (nach § 29 und Anlage VIII Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Die "Laufzeit" der neuen Plakette wird also um den Zeitraum verkürzt, um den die HU verspätet durchgeführt wurde.

Vor der Vorstellung kann der Besitzer selber eine "Außenbesichtigung" durchführen. Kontrolliert werden kann die Mindest- Reifenprofiltiefe. Die GTÜ empfiehlt die Sommerreifen zu erneuern, sobald eine Profiltiefe von 3 mm erreicht ist. Zeigen die Reifenflanken durch Sonneneinwirkung Alterungs- oder Ozonrisse, sollte ein Fachmann gefragt werden, ob ein Austausch erforderlich ist. Die Funktion der kompletten Beleuchtungsanlage kann ebenfalls vorab selbst kontrolliert werden. Gesprungene oder erblindete Spiegelgläser müssen ersetzt werden.

Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen müssen regelmäßig alle zwei Jahre sowie nach Änderungen oder Umbauten geprüft werden. In vielen Fällen kann der GTÜ diese Prüfung durchführen oder einen Fachbetrieb in der Nähe nennen. Zur Untersuchung gehört eine Sichtprüfung, wobei auch Verbrennungsluftzuführungen und Abgasabführungen auf ordnungsgemäßen Zustand zu kontrollieren sind. Dichtheitsprüfung und Brennprobe vervollständigen die Untersuchung.

Nach bestandener Untersuchung gibt es eine Gas-Prüfbescheinigung, die bei der HU vorgelegt werden muss. Verfügt das Wohnmobil über einen eingebauten Gastank, wird dafür eine eigene Prüfbescheinigung verlangt. Der Gastank muss alle zehn Jahre ausgetauscht werden. (ar/nic)

Quellenangabe/Artikel: auto-presse.de
Online/URL: Die ganze Meldung gibt es hier >>
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