Bitte nicht lachen ...

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Helmer
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Bitte nicht lachen ...

#1 

Beitrag von Helmer »

 Themenstarter

*Aus der Financial Times Deutschland
vom 18.07.2006

  • Bitte nicht lachen
  • Das entschied der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in einem am Montag veröffentlichten Urteil (Az. L 3 U 95/05).
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Kartfahren nicht dem Ausgleich betrieblicher Belastungen dient. Beim Kartfahren stünden nicht der körperliche Trainigseffekt, sondern Spaß und Wettbewerb im Vordergrund, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Richter wiesen damit die Klage eines Mitarbeiters von DaimlerChrysler ab, der sich auf einer Kartbahn die Fußwurzel gebrochen hatte. Der Konzern hatte das Kartfahren der Betriebssportgemeinschaft bezuschusst.

Nach dem Urteil empfehlen Experten den Unternehmen, im Sinne der Fürsorgepflicht ihre Betriebssportangebote daraufhin zu überprüfen, ob die Mitarbeiter zu viel Spaß haben könnten. Verletzungen bei folgenden Sportarten können demzufolge als Arbeitsunfälle anerkannt werden:

1. Bodenturnen mit Handstandüberschlag und Kerze

2. Felgaufschwung an der Reckstange

3. Barrenturnen

4. Schwebebalken

5. Kugelstoßen

6. Delfinschwimmen

7. Seilhüpfen

8. Hürdensprint

9. Weitsprung

10. Bauch, Beine, Po (nur gleichgeschlechtlich)

Weniger talentierte Mitarbeiter, die bei den Übungen 1 bis 4 Hilfestellung leisten, sind ebenfalls versichert.Tobias Bayer


Quelle/Artikel: finanztreff.de
Online/URL: Die ganze Meldung gibt es hier >>

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