Anhängerkupplung beim 208

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
Antworten
Sprinterrainer
Ist öfters hier
Ist öfters hier
Beiträge: 49
Registriert: 17 Nov 2006 07:46
Wohnort: Meck Pomm
Kontaktdaten:

Anhängerkupplung beim 208

#1 

Beitrag von Sprinterrainer »

 Themenstarter

Moin Leute,

beim Nachrüsten einer AHK muss man dann auch einen Fahrtenschreiber nachrüsten? Und was kostet es?

Gruss Rainer
Bis auf das Metallgehäuse habe ich wohl schon Alles getauscht.
Und das bei erst 365000km und 208D
Metallgehäuse getauscht 38000km und 211cdi
Was für ein Unterschied
Thies
Lernt noch alles kennen
Lernt noch alles kennen
Beiträge: 11
Registriert: 27 Nov 2006 23:07

#2 

Beitrag von Thies »

Moin Rainer,
sobald Du mit Hänger 3,5to überschreitest beginnt meines Wissens nach die Fahrtenschreiberpflicht bei LKW-Zulassung. Kosten weiss ich nicht.
Gruß Thies
Die Straße, ein Ort der Ruhe- so mancher fand hier die letzte!
Arne
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 4297
Registriert: 01 Jan 2006 00:00
Wohnort: 78315 Radolfzell am Bodensee

Galerie

#3 

Beitrag von Arne »

Habe beim googlen hier einen interessanten Link gefunden:

http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... topic=3673

Viele Grüsse,

Arne
209 aus Überzeugung
Sprinterrainer
Ist öfters hier
Ist öfters hier
Beiträge: 49
Registriert: 17 Nov 2006 07:46
Wohnort: Meck Pomm
Kontaktdaten:

#4 

Beitrag von Sprinterrainer »

 Themenstarter

Moin,

sagt mal verstehe ich das richtig das darunter auch PKW's fallen? :shock:
Z.B. Grosser Geländewagen mit 2500kg Anhänger ?

Mfg
Sprinterrainer
Bis auf das Metallgehäuse habe ich wohl schon Alles getauscht.
Und das bei erst 365000km und 208D
Metallgehäuse getauscht 38000km und 211cdi
Was für ein Unterschied
Arne
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 4297
Registriert: 01 Jan 2006 00:00
Wohnort: 78315 Radolfzell am Bodensee

Galerie

#5 

Beitrag von Arne »

@ Sprinterrainer,

nein, Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung genutzt werden ( PKW) sind von der Fahrtenschreiberpflicht ausgenommen.
Bei Geländewagen, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, gilt allerding die Fahrtenschreiberpflicht und das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen mit Anhänger.
Das weiss leider keiner, aber wenn derjenige Sonntags mit dem Pferdeanhänger und als LKW zugelassenem Geländewagen erwischt wird, wirds teuer. :cry:

Sch..Deutschland :wink:

Viele Grüsse,

Arne
209 aus Überzeugung
USt
Lernt noch alles kennen
Lernt noch alles kennen
Beiträge: 15
Registriert: 14 Aug 2006 23:35
Wohnort: 14532

#6 

Beitrag von USt »

Ja, so ist der Deutsche Bürokratie Idiotismus.

Wenn wir zum Schlittenhunderennen fahren und ich den Häner mit den Kötern am Haken habe darf ich 80 fahren und damit sowieso alle aufhalten ( weil sonst der Hänger in den ausgewaschenen Spurrillen anfängt zu Tanzen) und mein Kumpel mit dem Wohnwagen darf 100 Km/H schnell sein - und ist gezwungen sich fürs Wochenende 2 Tage Urlaub zu nehmen ( Fr.+Mo.) und erst mal zu Betteln, die auch zu kriegen, da sein Doka eine LKW-Zulassung hat, weil dieses Gespann so nicht auf die BAB darf. Oder wir schleichen uns über die Bundesstraßen zum Ziel.

Dabei frage ich mich oftmals, ob ich mich im Wochentag geirrt habe, wenn ich am Wochenende auf der BAB schlagenlinien fahren muß um an all den LKWs vorbeizukommen. SOVIELE Ausnahmegenehmigungen kann es doch gar nicht geben.

gruß Uli
Sprinterrainer
Ist öfters hier
Ist öfters hier
Beiträge: 49
Registriert: 17 Nov 2006 07:46
Wohnort: Meck Pomm
Kontaktdaten:

#7 

Beitrag von Sprinterrainer »

 Themenstarter

Moin Jungs, oder haben wir auch Mädels im Forum?

Mein Sprinter hat einen PKW Zulassung wie sieht das denn dann aus mit einem Fahrtenschreiber, wenn ich Material 130km nach Hamburg bringe als Handwerker? :shock:

Gruss Rainer
Bis auf das Metallgehäuse habe ich wohl schon Alles getauscht.
Und das bei erst 365000km und 208D
Metallgehäuse getauscht 38000km und 211cdi
Was für ein Unterschied
Thomas_316CDI
Lernt noch alles kennen
Lernt noch alles kennen
Beiträge: 13
Registriert: 01 Nov 2003 00:00

#8 

Beitrag von Thomas_316CDI »

Moin Mädels,
seit ich 300 Euronen Bußgeld bezahlt habe, weiß ich folgendes:
Wenn Fahrzeug (bei mir Sprinter als PKW) + Anhänger über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht kommen, brauchst du einen Fahrtenschreiber, ausser bei
-eindeutig nachweisbaren Privatfahrten
-Werkverkehr im Umkreis bis 50km

Gruß Thomas
Benutzeravatar
Rennsprinter
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 7152
Registriert: 01 Sep 2003 00:00
Wohnort: Hamburg

Galerie

#9 

Beitrag von Rennsprinter »

Thomas_316CDI hat geschrieben:Moin Mädels,
seit ich 300 Euronen Bußgeld bezahlt habe, weiß ich folgendes:
Wenn Fahrzeug (bei mir Sprinter als PKW) + Anhänger über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht kommen, brauchst du einen Fahrtenschreiber, ausser bei
-eindeutig nachweisbaren Privatfahrten
-Werkverkehr im Umkreis bis 50km

Gruß Thomas
Mönsch Thomas, schön dass du hier wieder schreibst, hoffe es ist keine Ausnahme und du wieder täglich hier bist.
Sprinter - was sonst ?
Arne
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 4297
Registriert: 01 Jan 2006 00:00
Wohnort: 78315 Radolfzell am Bodensee

Galerie

#10 

Beitrag von Arne »

Rennsprinter hat geschrieben:
Thomas_316CDI hat geschrieben:Moin Mädels,
seit ich 300 Euronen Bußgeld bezahlt habe, weiß ich folgendes:
Wenn Fahrzeug (bei mir Sprinter als PKW) + Anhänger über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht kommen, brauchst du einen Fahrtenschreiber, ausser bei
-eindeutig nachweisbaren Privatfahrten
-Werkverkehr im Umkreis bis 50km

Gruß Thomas
Mönsch Thomas, schön dass du hier wieder schreibst, hoffe es ist keine Ausnahme und du wieder täglich hier bist.
da möchte ich Rennspinter nur beipflichten: welcome back !!!!!!!!!

Hoffentlich schreibst Du wieder öfter, ich freue mich drauf !!!!!!!!!!!!!!!

Herzliche Grüsse,

Arne
209 aus Überzeugung
Benutzeravatar
bikeraper
Wohnt hier
Wohnt hier
Beiträge: 1813
Registriert: 15 Jun 2006 08:19
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#11 

Beitrag von bikeraper »

Jo, das mit dem Fahrtenschreiber is völliger Schwachsinn und das mit den 50km auch. Aber es wird wohl niemanden geben der sich aufrafft dieses Gesetz zu ändern. Das mit dem Sonntagsfahrverbot für LKW mit Hänger is ja genau der gleiche Scheiss. Es gibt da halt keine Lobby, die die Leute so lange nervt bis der Scheiss geändert wird.
Dafür können wir rel. sicher sein, dass das Rauchen im Auto noch lange Zeit erlaubt sein wird. Diese Lobby funktioniert.
Gruß
Christoph
319er fahn muss man sich leisten können
Antworten