zusätzlicher Sitz

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
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Dave
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zusätzlicher Sitz

#1 

Beitrag von Dave »

 Themenstarter

Hallo,
weiss jemand ob´s eine Chance gibt einen zusätzlichen Einzelsitz (Back to Back Sitz vom T4) hinten im LT zugelassen zu bekommen?
Der LT ist jetzt noch ein LKW soll aber zum Womo werden.
Danke
David
kaeptnblaubaer
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#2 

Beitrag von kaeptnblaubaer »

hi dave,

der lord (björn) hatte sich ne schlafbank gebaut und quer zur fahrtrichtung installiert.als er zum tüv gefahren ist um das ganze eintragen zu lassen hat man ihm gesagt dass sich die bestimmungen vor einigen tagen geändert haben und quer zur fahrtrichtung nicht mehr möglich ist.
vielleicht weiss er welche besonderheiten es noch gibt und kann dir weiterhelfen.

gruss aus berlin
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taxidriver
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#3 

Beitrag von taxidriver »

@käptn @lord
Quer zur Fahrtrichtung hörte ich auch schon... aber habt ihr was gehört wie es sicht mit den "Rückwärtsfahrern" verhält???
Sprinter 312 BTW (412 Bus irgendwo im Dschungel der Wiederverkäufer verschollen! )
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Hans
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#4 

Beitrag von Hans »

Also bei mir wurde ein einfacher kleiner 5. Sitz mit Beckengurt quer hinten rechts problemlos vom TÜV eingetragen !
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Dave
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#5 

Beitrag von Dave »

 Themenstarter

Hallo,
also falls es jemanden interessiert:
Ich hab jetzt mal beim TÜV telefonisch angefragt (drei verschiedene Niederlassungen)
Auskunft TÜV1: geht auf gar keinen Fall weil es für diesen Sitz in diesem Fahrzeug an dieser Stelle kein Gutachten gibt und das dann so keinesfalls eingetragen werden kann.
Auskunft TÜV2: Prüfer hat nach ein paar Stunden zurückgerufen und gemeint er hätte das jetzt auch noch mit einem Kollegen durchgesprochen und rückwärts fahren wäre überhaupt kein Problem (Beckengurt reicht, auch wenn er nicht am Sitz sondern sonstwo befestigt ist) und quer zur Fahrtrichtung wäre wahrscheinlich auch zu machen. Ich sollte nur mal mit Sitz und Auto vorbeikommen das wir die Befestigung im Fahrzeug durchsprechen.
Auskunft TÜV3: Das wäre kein Problem (sowohl rückwärts als auch quer zur Fahrtrichtung (da müsste allerdings eine seitliche Abstützung bis in Schulterhöhe vorhanden sein)) und ich sollte vorher halt vorbei kommen um die Befestigung durchzusprechen. Theoretisch bräuchte er ein Gutachten aber bei Womos kann er das auch nach eigenem Ermessen entscheiden.

Von TÜV2 und TÜV3 hab ich jetzt jeweils die Namen der netten Prüfer und die sind auch weiterhin meine Ansprechpartner dort.
Also ich denke mein zusätzlicher Sitz dürfte kein Problem darstellen.

Schönen Abend
David
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#6 

Beitrag von Hans »

@ Dave

Hier der seitliche Sitz mit Beckengurt im 316-er !
Im 318-er habe ich das genauso als 5. Sitz nur hinten vor den Betten !

Siehe Grundriß unten !

TÜV-Eintrag für Reisemobil keinerlei Problem, lediglich Aufprallschutz im Kopfbereich ist Pflicht !

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#7 

Beitrag von Dave »

 Themenstarter

Hallo Hans,
Danke für die Bilder,
:shock: das sind ja sogar "nur" Sitzkisten aus Holz.
Da versteh ich nicht warum mir der erste TÜV keinen richtigen Autositz eintragen wollte?
Naja da merkt man wieder mal das man mit etwas probieren doch mehr eingetragen bekommt als es scheint.
Gruss
David
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#8 

Beitrag von Hans »

Dave hat geschrieben:Hallo Hans,
Danke für die Bilder,
:shock: Da versteh ich nicht warum mir der erste TÜV keinen richtigen Autositz eintragen wollte?
Naja da merkt man wieder mal das man mit etwas probieren doch mehr eingetragen bekommt als es scheint.
Gruss
David
@ Dave, das liegt wohl daran dass für Reisemobile wohl wieser andere Vorschriften gelten !
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rossi
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#9 

Beitrag von rossi »

meine Empfehlung wäre:
schnell eintragen lassen, bevor die Prüfer bemerken, daß es eigentlich nicht mehr zulässig ist.
Und im Wissen, daß Mitfahrer an diesen Plätzen nicht gerade toll geschützt sind.
Habe letztes Jahr etwas offizielles (TÜV etc) gesehen, daß es ab xx.xx.2006 nicht mehr zulässig ist, Sitzplätze quer (und rückwärts?) zur Fahrtrichtung einzutragen ohne 3-Punktgurte.
Wenn eingetragen, dann gilt Bestandsschutz wie bei meinen 4 hinteren Plätzen.
Gruß
Rossi
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