3,5t Sprinter, Bußgeld wie PKW oder LKW?

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Lo-Loco
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3,5t Sprinter, Bußgeld wie PKW oder LKW?

#1 

Beitrag von Lo-Loco »

 Themenstarter

Hallo Leute,

Bin mit meinem 308CDI, 3500kg zul.g.G. außerorts Geblitzt worden. :( (Ist mir in acht Jahren 212D nicht Passiert :lol: ). 18 kmh zu schnell nach Rabattabzug. Jetzt wollen die von mir 40,- Euronen und 1 Punkt und 20,- Bearbeitungsgebühr. Das wäre die korrekte Rechnung bei nem LKW über 3,5t. Aber wo ist die Grenze? Meines Wissens ist ein 3,5 t Sprinter nach Busgeldkatalog noch kein LKW, und somit wären nur 30,- und kein Punkt fällig. Ich hab beim Googeln nirgends was gefunden, wo die Genaue Abgrenzung ist. 3500kg noch wie PKW und 3501kg LKW? Hoffentlich weiß von euch jemand Bescheit. :roll:

Gruß

Lo 8)
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rossi
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#2 

Beitrag von rossi »

Bei mir waren 18km/h zu schnell (oder sagen wir besser in Falle getappt :evil: :evil: :cry: ) bei meinem 316, 3,5t, allerdings WoMo 30 Teuronen Zusatzstraßengebühr und kein Gruß nach Flensburg.
Da könntest du Kopie haben.
Gruß
Rossi
gochersprinter
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#3 

Beitrag von gochersprinter »

Ich offe du hastne rechtschutz dann gib die sache deinem anwalt meistens findet der nen ausweg ich habe auch mal so einen fall gehabt ein angestellter soll zu schnell gewesen sein und ich als halter mit einen draufbekommen
mein anwalt hat da irgend einen weg gefunden das es vom tich war
gerade wegen den punkten würde ich da mal anfragen
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Kühltaxi
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#4 

Beitrag von Kühltaxi »

Es gibt drei "Bußgeldklassen":

1.) Pkw und alle anderen Fahrzeuge bis 3,5 t zGG, jeweils außer 3.)
2.) Fahrzeuge über 3,5 t zGG außer Pkw und alle Fahrzeuge mit Anhänger, jeweils außer 3.)
3.) Fahrzeuge mit kennzeichnungspflichtigem Gefahrgut und Busse mit Fahrgästen

Also Sprinter 3,5-Tonner immer in Klasse 1 (der "billigsten"), außer man fährt Gefahrgut!
Mal bei der Bußgeldstelle anrufen, vielleicht haben die sich nur vertan.
Ich war dabei:

SprinterTreffen: 2010, 2018
Weihnachtstreffen Lauf: 2007, 2008, 2010, 2012, 2013, 2014
Treffen in Bonn: 2007
Werksbesichtigung Düsseldorf: 2008, 2013
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dm
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#5 

Beitrag von dm »

Mal abgesehen von den Gründen für so ein teures Foto, dessen Abwehr usw.


Bis 3500 kg meint immer bis einschließlich 3500 kg.


Das gilt sogar für Österrreich: Womo 3500kg = Vignette und keine GO-Box.
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#6 

Beitrag von gochersprinter »

dm hat geschrieben:Mal abgesehen von den Gründen für so ein teures Foto, dessen Abwehr usw.


Bis 3500 kg meint immer bis einschließlich 3500 kg.


Das gilt sogar für Österrreich: Womo 3500kg = Vignette und keine GO-Box.

wir sind nur in Deutschland da ticken die uhren bekanntlich anders und wenn man damit noch nen euro machen kann bestimmt
Hatte heute ein telefornat mit meinem Anwalt der wußte das auch nicht genau schaut aber mal nach
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#7 

Beitrag von dm »

Ja, ich meinte hauptsächlich Deutschland.
Bis und einschließlich 3500 kg.
Und ich bin mir absolut und 100% sicher!!!




Die Sache mit dem ÖSI-Land war nur eine Ergänzung.
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#8 

Beitrag von Lo-Loco »

 Themenstarter

Danke euch Allen,


Ich bin auch der Meinung, dass mein Sprinter trotz 3500kg und LKW- Zulassung „Bußgeldtechnisch“ wie ein PKW einzustufen ist.

Ich werde wohl Einspruch einlegen und würde gerne als Begründung rein schreiben „laut § bla bla oder Urteil XY ist das So“. Habe aber noch nichts Passendes im Web gefunden. Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, wäre ich für den Einen oder Anderen guten Link sehr dankbar.
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#9 

Beitrag von dm »

Du müsstest hier jetzt genau deine Anzeige reinstellen, dann könnte ich dir was genaues sagen aber das darf ich dann nicht.

Aber im §3 Absatz 3, Satz 2, Nummer a) STVO sind z.B. die Fahrzeuge genannt, welche über 3,5 t mehr zahlen müssen.

'Ne genauere Quelle gibt es nicht! :D
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#10 

Beitrag von Rollidriver »

oder das gleiche aber unter Buchstabe C)

"c) für Personenkraftwagen sowie für andere
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht bis 3,5 t"


Betonung auf andere Kraftfahrzeuge!!!
Grüße Rolli

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Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.
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#11 

Beitrag von Max »

@ all,
- Wert Euch gegen jeden Bußgeldbescheid :!: :!: :!: :!: Bei meiner " Grünpfeilabbiege " war mein Einspruch erfolgreich........Verfahren eingestellt....120€ und drei Punkte :lol: :lol: :lol: nix wars mit dieser Aktion....dumm gelaufen für die " Abkassierer " :lol: :lol:
Gruss Max
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#12 

Beitrag von Pringels1977 »

Immer gegen angehen Rechtschutz ist super hat mir auch schon oft

geholfen :D :D :D :D ist alles abzocke ..
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#13 

Beitrag von der Vahrende »

18 Km/h zu schnell nach Rabatt?

Warum fahrt ihr denn auch 18 km/h zu schnell???
Wenn da 70 km/h steht, dann muss man doch nicht schneller fahren, oder?

Ich habe in 25 Jahren Autofahrerdasein erst 3 Knöllchen wg. Geschwindigkeitsüberschreitungen bekommen, an das erste kann ich mich gar nicht mehr erinnern, das vorletzte war auf einer 50 (!) km/h Ausfallstrasse mit 55 km/h (25 EUR) , das letzte Nachts mit 87 km/h an einem automatischen Starenkasten ausserorts (20 EUR).
Und eins kann ich Euch sagen: bin immer sehr flott unterwegs, ohne jedes Oberlehrerbenehmen!
Bloss: ich gebe da Gas wo ich darf....und bummele da wo ich muss :-(

Kotzen könnte ich dann aber regelmäßig über Leutz, die bei guter Sicht, trockner Strasse ausserorts mit 80 schleichen, wo 100 erlaubt sind um danach mit 70 durch den nächsten Ort zu krachen, wo man nur 50 darf....

Gruß
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#14 

Beitrag von rossi »

Fahr du mal mit 80km/h bei besten Wetterbedingungen und wenig Verkehr auf einer übersichtlichen BAB.
Und am Ende eines Bergabstückes stehen sie dann mit aufgehaltener Hand hinterm Busch versteckt.
Denn merke: selbst wer sich sklavisch an die 80 hält wird bergab schneller und ist damit zum Griff in den Geldbeutel prädistiniert.
Und bergab ohne sinnvollen Grund bremsen nur Eingeweite.
Komisch: bergauf stehen sie nie.
Rossi
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#15 

Beitrag von der Vahrende »

rossi hat geschrieben:Fahr du mal mit 80km/h bei besten Wetterbedingungen und wenig Verkehr auf einer übersichtlichen BAB.
Rossi
Yep....habe ich gestern noch gemacht: A6 von Saarbrücken kommend in Richtung Kaiserslautern. Bergabstück > Tempo 80 Schild. Denke mir, das wird nicht so ganz grundlos sein...fahre 80 und winke den netten Menschen in dem unauffälligen Ford Transit hinter (!) der Leitplanke freundlich zu....

Wenn man doch weis, das es solche Schikanen gibt, kann man doch die Schikanierer am besten damit ärgern, das man sie dumm und ohne Einnahmen stehen lässt...Und von dem ersparten Tanken und dann wieder Vollgas geben wo man es darf und kann.

Übrigens: Tempo 80 ist auf Autobahnen zwar häufig überflüssig, aber auch nicht grundlos, wie in diesem Fall: 8% Gefälle mit starken Spurrillen und Schlaglöchern, die man erst bemerkt, wenn das Auto schon schwankt und hüpft. Mit 130 wäre man mit vollbeladenem Auto hier ganz schön ins Rudern gekommen. Und mit Trailer vielleicht sogar ins schleudern.

Gruß
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