Neue Verordnung für Kraftfahrer ab 2009 ????

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KeksOnkel
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Neue Verordnung für Kraftfahrer ab 2009 ????

#1 

Beitrag von KeksOnkel »

 Themenstarter

Hallo ,

ich habe gehört das ab September 2009 eine Bescheinigung für Kraftfahrer geben soll ?
Das soll heiße alle die auf der Straße unterwegs sind (Eingestelt als Kraftfahrer) müßen durch die Gebossenschaft oder so ein Kurs mit machen, damit die solch ein Jop machen dürfen !
Der Kurs ist für jeden Fahrer selber zuzahlen in höhe von zirka 1000 € und alle 5 Jahre eine nachschulung machen !

Hat da einer schon was von gehört ???

Gruß Mike
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#2 

Beitrag von Luxusliner »

Habe ich noch nicht gehört. Woher hast Du diese Info? Sicher dass es kein Scherz war?


Gruß
Matthias
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Hans
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Re: Neue Verordnung für Kraftfahrer ab 2009 ????

#3 

Beitrag von Hans »

KeksOnkel hat geschrieben:Hallo ,

ich habe gehört das ab September 2009 eine Bescheinigung für Kraftfahrer geben soll ?
Das soll heiße alle die auf der Straße unterwegs sind (Eingestelt als Kraftfahrer) müßen durch die Gebossenschaft oder so ein Kurs mit machen, damit die solch ein Jop machen dürfen !
Der Kurs ist für jeden Fahrer selber zuzahlen in höhe von zirka 1000 € und alle 5 Jahre eine nachschulung machen !

Hat da einer schon was von gehört ???

Gruß Mike
Gilt soweit ich gehört habe nur für LKW und erst dann, wenn der FS neu erworben wird ! Habe ich aber auch bloß in einem anderen Forum gelesen !
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#4 

Beitrag von Luxusliner »

Kann es mir auch nicht anders vorstellen...

Es gibt sicherlich tausende von Fahrern - wenn alle Schulungen machen müssten, wäre das gar nicht zu schaffen. Müsste dann ja auch Übergangsfristen geben...

Gruß
Matthias
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#5 

Beitrag von Kühltaxi »

Das ist nur für Klasse C(E) und C1(E), also über 3,5 t. Ab 2009 und so teuer weil beim ersten Mal Grundkurs nötig ist es nur für Neuführerscheine ab dann, für Altinhaber erst ab 2014 und wesentlich billiger, da "nur" eine Art Nachschulung alle 5 Jahre.

PS: Max (falls noch da) entschuldige, ich vergaß ja die Busfahrer mit D(E) und D1(E), für die ist alles sogar ein Jahr früher, also jeweils 2008 und 2013.
Zuletzt geändert von Kühltaxi am 16 Mai 2008 17:20, insgesamt 1-mal geändert.
Ich war dabei:

SprinterTreffen: 2010, 2018
Weihnachtstreffen Lauf: 2007, 2008, 2010, 2012, 2013, 2014
Treffen in Bonn: 2007
Werksbesichtigung Düsseldorf: 2008, 2013
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#6 

Beitrag von TK-2006 »

Hi,

eine Frage:

Das heißt der CE und C1E Führerschein wird nochmal 1000€ teurer, sofern ich als Kraftfahrer arbeiten möchte?
Ich muss gezwungenermaßen für Privat den CE und C1E machen, aber muss ich dann auch alles 5 Jahre zur Nachschulung?

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#7 

Beitrag von Luxusliner »

@Kühltaxi:

Wo kann man denn sowas nachlesen?

Betrifft so etwas auch Handwerker - die gezwungenermaßen mit dem 3,5 Tonner - Material / Werkzeug, etc. - zum Kunden oder zur Baustelle fahren?

Gruß
Matthias
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#8 

Beitrag von Kühltaxi »

@ TK-2006:
Für privat brauchst du das nicht.

@ Luxusliner:
Darüber steht ein ganzer Haufen im Verkehrsportal-Forum. Oder googel einfach mal unter "Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz" (puuh, was ein Wort! :? ). Für alle, die jetzt schon unter die Handwerkerverordnung bei Lenk- und Ruhezeiten fallen, soll es nicht gelten, für 3,5-Tonner mit und ohne Hänger sowieso nicht, wie ich schon oben schrieb, nur FS-Kl. C(E), C1(E), D(E), D1(E).
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