Führerscheinklasse B und BE

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ge.laber
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Führerscheinklasse B und BE

#1 

Beitrag von ge.laber »

 Themenstarter

Ich hab mal nen neuen Thread eröffnet um die Diskussion über die Führerscheinklasse BE unabhängig zu führen.

@ Lord: Also mit dem Hängerfahren ist das so:
> einen 750 kg Anhänger darf man immer dranhaben, auch am Sprinter (einzige Ausnahme: das Zugfahrzeug darf das nicht, aber das steht ja in den Papieren).
> man darf auch einen schwereren Hänger dranhaben, wenn das zG (zulässige Gesamtgewicht) des Hängers nicht höher als das Leergewicht des Zugfahrzeuges ist. Dadurch ist es sogar möglich, mit der Führerscheinklasse B einen Wohnwagen zu ziehen, wenn dieser z.B. eine zG von 1200kg hat und das Zugfahrzeug ein Leergewicht von mind.1200kg hat, das zG hingegegen nicht höher als 2300kg ist (was gar nicht unrealistisch ist!)
> für alle anderen Kombinationen braucht man den BE, dann ist auch der Auflieger mit max. dem 1,5 fachen Gewicht des zG des Zugfahrzeuges dabei (also bis zu 8,75t)
> der Drehschemelhänger darf mit der alten Klasse 3 nicht gefahren werden, nach Umschreibung auf BE hingegen schon; das zulässige Gewicht des Hängers ist abhängig davon, was das Zugfahrzeug ziehen darf (beim Sprinter also max. 3,5t) [man kann natürlich auch einen Hänger ziehen, der ein zG von 4t hat, solange das tatsächliche Gewicht nicht über 3,5t ist]

Hier ein paar links dazu:

http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artik ... assen.html
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artik ... assen.html
http://www.fahrzeugbau-pagenkopf.de/Bil ... /MSL-3.JPG

So, nun hoffe ich alles richtig dargestellt zu haben; wer was zu berichtigen weiß möge dies gerne tun!

Schöne Grüße

Georg
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Lord
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Re: Führerscheinklasse B und BE

#2 

Beitrag von Lord »

zu B
Anhänger über 750 kg zG7),
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.
Da kannst aber nicht an jedes Auto einen 750kg Anhänger drann machen wenn zugfahrzeug 3,4t gewicht hat :!: :cry: :cry:

zu BE
Anhänger über 750 kg zG7), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5t.
Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

Mit den 7t Zuggesamtgewicht lag ich falsch sorry das ist erst ab dem 19.01.2013 so lange darf man fahren was der 3,5T Zugwagen ziehen darf wenn die Bremsanlage durchgehend ist.
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benjamin
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Re: Führerscheinklasse B und BE

#3 

Beitrag von benjamin »

Lord hat geschrieben: so lange darf man fahren, was der 3,5T Zugwagen ziehen darf, wenn die Bremsanlage durchgehend ist.
...genau so was hatte ich auch im Kopf. Gibt ein paar Dodge PickUps mit 6-Liter Turbodieseln und 350PS...Druckluftbremsanlagen und Anhängelast bis 10t. Ist dann aber nur zum Anhängerziehen zu gebrauchen, ob das Sinn macht...oder lieber gleich den LKW-Schein machen, das kommt dann letzten Endes doch günstiger, als so ein Monster zu kaufen. :wink:

Wie ich lese, ändert das auf absehbare Zeit und BE geht nur noch bis 7t Zuggesamtgewicht...? Meine, auch mal was in die Richtung gehört zu haben.

LG
benjamin
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