Gasprüfung - Gasflasche befestigen?

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
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Boozhil
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Gasprüfung - Gasflasche befestigen?

#1 

Beitrag von Boozhil »

 Themenstarter

Hallo zusammen,

wir werden beim nächsten TÜV die Gasprüfung mitmachen lassen. Wir haben einen 207D Marco Polo Ausbau und haben bisher noch keine Gasprüfung machen (müssen). Ich habe schon gelesen, dass Schläuche und Druckminderer nicht älter als 10 Jahre sein dürfen und dass die Gasflasche befestigt sein muss. Im Anhang Bilder, wie das momentan bei uns aussieht. Denkt ihr, so kommen wir da ohne Probleme durch oder wird die Befestigung beanstandet?

Vielen Dank für eure Einschätzung!
Dateianhänge
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mpetrus
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Re: Gasprüfung - Gasflasche befestigen?

#2 

Beitrag von mpetrus »

Der Gaskasten muss Gasdicht (bis auf eine Öffnung im Boden) sein. Das sehe bei dir nicht. Weder die Stöße noch deine vielen Öffnungen sind mit Dichtmasse versiegelt.
Die Öffnungen zu den weiteren Staufächer können sich bei einer Undichtigkeit mit Gas befüllen.
Auch sitzt dein Gurt unter der Mittellinie (Kipppunkt) der Gasflasche, der muss also etwas höher.
Ich sehe auf deinem Druckminderer ein Herstellungsdatum von 3.2009 dann hat der auch 50mbar, Standart ist in WoMo aber 30mbar. Dein Schlauch muss nächstes Jahr getauscht werden.
Passt der Druck mit den verbauten Verbraucher (Kocher)?
Bei der Gasprüfung wird auch die Flammüberwachung geprüft.
Also schaltet der Kocher die Gasversorgung aus, wenn die Flamme ausgeblasen wird.

Denk auch dran, das keine Kabel bzw. Schalter im Gaskasten sein dürfen.
Grüße Michael
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usmo
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Re: Gasprüfung - Gasflasche befestigen?

#3 

Beitrag von usmo »

Die Gasprüfung nach G607 (Caravan Landfahrzeuge) ist (leider) seit Mitte 2025 wieder eingeführt.
Aber im Gegensatz zu früher nicht mehr TÜV-relevant; also unabhängig vom Fahrzeug.
Bestehende 50-mbar-Anlagen müssen nicht zwingend auf 30 mbar umgerüstet werden, die haben Bestandschutz für Fahrzeuge bis EZ-2004 od. 2005 (weiß nicht so genau).
ABER - Dein Druckminderer ist so nicht zulässig - das ist ein Camping-Druckminderer. Du brauchst einen mit EG-Baumusterprüfung nach DGR für Caravan zugelassen; gibt's auch nach wie vor in 50-mbar (bsp. von GOK)
Die Schlauchlänge darf nicht länger als 40 cm sein und Du solltest auf jeden Fall das gelbe Prüfbuch noch besitzen. Außerdem kommen da noch Kleinigkeiten, wie Aufkleber, dass es sich um eine 50-mbar-Anlage handelt. Zudem - die Gasflasche muss bei Prüfung gefüllt sein.
Auf den Bildern ist in der Tat keine Außenöffnung zu sehen - ist die ggf. unter der Gasflasche (?) Bei mir ist das tatsächlich so.
Die Prüfung an sich ist eine einfache Druck-/Dichtigkeitsprüfung und wird mit eine quasi-Luftpumpe durchgeführt; dabei muss der Druck über einen gewissen Zeitraum im System erhalten bleiben.
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Steffen G.
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Re: Gasprüfung - Gasflasche befestigen?

#4 

Beitrag von Steffen G. »

Noch ein paar weitere Anmerkungen.
Durchführung aus dem Gaskasten muss als starres Rohr ausgeführt sein.
Die Entlüftungsöffnung muss an der tiefsten Stelle im GK sein und eine Fläche von mindestens 100cm² haben.
Sind mehrere Verbraucher angeschlossen, so ist für jeden Verbraucher ein Absperrhahn vorzusehen. Bei mir wollte der Prüfer das sogar für den einzigen Verbraucher (Kocher) haben.
Der GK kann an der Oberseite offen, oder zumindest nicht abgedichtet sein, das Gas schwerer ist als Luft und nach unten sinkt. Aber vorher mit dem Prüfer absprechen.
Ich verwende diesen Halter, der hat gleich ne Standfläche und den Befestigungsgurt enthalten. Darauf hab ich ne 6kg Alugasflasche.

Am Besten mal das DVGW-Arbeitsblatt G 607 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" lesen.
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Re: Gasprüfung - Gasflasche befestigen?

#5 

Beitrag von Marius-HH »

Moin,

Ein Marco Polo sollte ab Werkzeuge Gasanlage besitzen. Wenn der also original ist, müsste er den Vorschriften entsprechen. Oder entsprochen haben. Wenn du eine Betriebsanleitung hast, würde ich mal Bilder vergleichen.
Sonst mal online nach Bildern suchen.

Ich vermute, dass der stark modifiziert ist.
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Re: Gasprüfung - Gasflasche befestigen?

#6 

Beitrag von mpetrus »

usmo hat geschrieben: 27 Mär 2026 16:55 Die Gasprüfung nach G607 (Caravan Landfahrzeuge) ist (leider) seit Mitte 2025 wieder eingeführt.
Aber im Gegensatz zu früher nicht mehr TÜV-relevant;
Das ist falsch.
Die Gasprüfung ist Bestandteil der HU, muss aber nicht mit der HU zusammen gemacht werden.
Wenn du also irgendwo ein Gasprüfer für günstiges Geld findest, brauchst du das nicht bei der HU mit machen.
Zumal auch die Prüfintervalle unterschiedlich sein können.
Mein WoMo über 3,5t muss alle Jahr zur HU, eine Gasprüfung gilt 2 Jahre.
Das ist wie früher bei der AU (Abgasuntersuchung) die war Bestandteil der HU, konnte aber separat gemacht werden.

Du musst für die Gasprüfung keine Gasflasche dem Prüfer bereit stellen.
Die Prüfung beginnt ab Schlauchanschluß, also ohne Flaschen. Wenn der Prüfer den Flammschutz überprüfen will, muss er seine eigene "Prüfwerkzeuge und Hilfsmittel" anschließen.
Grüße Michael
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Re: Gasprüfung - Gasflasche befestigen?

#7 

Beitrag von MBj1703 »

Nein, er hat schon recht, die Gasprüfung ist nicht für die HU relevant und auch kein Bestandteil.
Du schreibst doch sogar selber:
mpetrus hat geschrieben: 28 Mär 2026 12:07 Zumal auch die Prüfintervalle unterschiedlich sein können.
Gruß
Markus 8)

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Re: Gasprüfung - Gasflasche befestigen?

#8 

Beitrag von mpetrus »

So wie ich die neue Vorschrift verstanden habe, brauchst du eine gültige Gasprüfung damit du eine TÜV Plakette bekommst.
Keine gültige Gasprüfung = Keine HU-Plakette. Bzw. der TÜV-Prüfer muss deine verbauten und zum Fahrzeug/Zulassung gehörende Geräte prüfen.

Die Gasprüfung muss alle 2 Jahre erfolgen.
Die HU bei Fahrzeuge über 3,5t in den ersten 72 Monate nach Erstzulassung auch alle 2 Jahre, danach jährlich.
Das war mit unterschiedliche Prüfintervalle gemeint.

Ich muss also in einem Jahr einmal Geld für eine Gasprüfung und eine HU bezahlen. Im nächsten nur für eine HU, da die Gasprüfung noch gültig ist.

https://www.tuvsud.com/de-de/presse-und ... -der-stvzo

Edit: Link hinzugefügt.
Zuletzt geändert von mpetrus am 28 Mär 2026 23:16, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Gasprüfung - Gasflasche befestigen?

#9 

Beitrag von MBj1703 »

Nein, dem ist nicht so.

Gasprüfung und Hauptuntersuchung (HU)
Unabhängigkeit der Gasprüfung
Die Gasprüfung ist seit April 2022 unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) für Wohnmobile und Wohnwagen. Dies bedeutet, dass das Fehlen einer Gasprüfung nicht mehr zur Nichtbestehung der HU führt.
Wichtige Informationen zur Gasprüfung
Gültigkeit: Die Gasprüfung muss alle zwei Jahre durchgeführt werden.
Kosten: Die Kosten für eine Gasprüfung liegen in der Regel zwischen 20 und 50 Euro.
Prüfstellen: Ab April 2022 können unabhängige Prüfinstitutionen die Gasprüfung durchführen, was potenziell die Kosten senken könnte.
Fazit
Das Fehlen einer Gasprüfung hat keinen Einfluss auf die Bestehung der HU. Es ist jedoch wichtig, die Gasprüfung regelmäßig durchzuführen, um die Sicherheit und Funktionalität der Gasanlage im Wohnmobil oder Wohnwagen zu gewährleisten.
Gruß
Markus 8)

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