Was bedeutet bei Mercedes - Gebrauchtfahrzeuggarantie -

Mercedes Sprinter 1 (Typ T1N, Baumuster W901-W905) & VW LT 2 - ab 1995 bis 2006
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edo
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Was bedeutet bei Mercedes - Gebrauchtfahrzeuggarantie -

#1 

Beitrag von edo »

 Themenstarter

Hallo,

was heißt eigentlich bei Mercedes "Gebrauchtfahrzeuggarantie"? Hat man die bei jedem Kauf eines Gebrauchten bei einem Mercedeshändler automatisch?

Muss man dafür extra etwas bezahlen?

Die Auskünfte auf den Mercedes-Benz-Internetseiten dazu sind ziemlich schwammig.

Gruß
Zuletzt geändert von edo am 10 Mär 2008 19:42, insgesamt 1-mal geändert.
tommy2
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#2 

Beitrag von tommy2 »

moin vielleicht hilft dir das weiter http://www.hannover.mercedes-benz.de/co ... er_GC.html
Wir sehen uns auf der Straße,oder wo anders :-) ihm Chat zum Beispiel :-) :-) zum -beispiel bei studi vz bzw. mein vz
!
edo
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#3 

Beitrag von edo »

 Themenstarter

Danke für Deinen Tipp.

So sehr viel weiter bringt mich das aber leider auch nicht:

"Gebrauchtfahrzeuggarantie
Als einziger Anbieter können wir es uns durch unsere Werkstattprüfung leisten, Ihnen auf Wunsch eine Gebrauchtfahrzeuggarantie von bis zu zwei Jahren mit auf den Weg zu geben."

Gruß
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rossi
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#4 

Beitrag von rossi »

edo hat geschrieben:auf Wunsch
das heißt wohl gegen Entgeld.
Rossi
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#5 

Beitrag von SprinterArzt »

Hallo,

pass auf bei der Gebrauchtwagengarantie! Meist ist darin nur Getriebe, Motor... enthalten sprich alle aggregate zumindest viele!

Eine Wasserpumpe z.B. ist genauso wenig enthalten wie eine Hochdruckpumpe!
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
raftinthomas
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#6 

Beitrag von raftinthomas »

äh,
@sprinterartzt

ich hab bei "euch" letztes jahr meine gekauft, und die hochdruckpumpe wurde auf mb-gebrauchtwagengarantie getauscht, ebenso wie alle injektoren.
grüsse vom westzipfel, thomas


---
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edo
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#7 

Beitrag von edo »

 Themenstarter

Hallo,

@raftinthomas

wieviel musstest Du dann für die Gebrauchtfahrzeuggarantie bezahlen?

Ich habe jetzt etwas von 450 Euro gehört.

Es ist ja so, dass man als Käufer (Privatmann) beim Kauf eines Gebrauchtwagens vom Händler 1 oder 2 Jahre Gewährleistung hat (gesetzlich) und beim Kauf als Gewerbler die Verkäufer die Gewährleistung gerne ausschließen, was anscheinend erlaubt ist.


Gruß
Johnny B.
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#8 

Beitrag von Johnny B. »

Ich habe gerade einen Gebrauchten bei MB gekauft.

Es gab die Garantie dazu für ein oder zwei Jahre. Ein Jahr kostet 300,- Euro, zwei Jahre glaube ich 500,- Euro. Ich habe die Garantie "dazugehandelt", quasi als Preisnachlass.

Jetzt ist die Garantie zwar recht umfassend, allerdings gibt es eine Skala, bei welchem Alter und welchem Kilometerstand das Auto gekauft wurde. Dort kann man ablesen, wieviel Prozent man in einem Reparaturfall ersetzt bekommt. Bei meinem Auto, 4 Jahre alt mit 80tkm, bin ich bei 50%, die ich dazuzahlen muß. Die Skala geht von 20 - 70% Eigenbeteiligung.

Das zweite Jahr hätte sich für mich nicht gelohnt, da die Garantie nur bis zu 250tkm Laufleistung gilt, danach gibt's nix mehr. Und bei ca. 100tkm pro Jahr bin ich Mitte des zweiten Jahres wohl über 250tkm weg...

Das ist zumindest mal die Theorie. Inwieweit in der Praxis tatsächlich gezahlt wird, oder irgendwelche Ausschlußparagraphen aus dem Hut gezaubert werden (da sind Versicherungen und MB ja sehr kreativ), weiß man erst, wenn man den Schaden hat. Man ist auch gebunden, sämtliche Wartungen bei MB durchführen zu lassen (wurde mir zumindest gesagt - ob dies tatsächlich rechtlich so stimmt, bin ich mir nicht sicher).


Garantie kommt übrigens aus dem Lateinischen und bedeutet übersetzt sinngemäß: "Wir zahlen selten und dann ungern.", siehe auch Motorschaden und MB will nicht zahlen :twisted: :twisted: :evil: :evil:
Lieben Gruß von
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...und allzeit gute Fahrt!...
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Speedy2
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#9 

Beitrag von Speedy2 »

Johnny B. hat geschrieben: Garantie kommt übrigens aus dem Lateinischen und bedeutet übersetzt sinngemäß: "Wir zahlen selten und dann ungern.",
:lol: :lol: :lol:
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