Petition an den Bundestag: Aufhebung des Überholverbots

Hier könnt Ihr alles posten, was in kein anderes Forum passt und nicht über den Sprinter oder LT ist!
TK-2006
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#31 

Beitrag von TK-2006 »

 Themenstarter

@ Max

Ihr dürft IMMER überholen! Die Wohnmobilfahrer ab 3,5T dürfen NIE überholen, auch nicht, wenn kein Überholverbot besteht.

Heißt also, es darf ein Gespann, welches max. 80kmH fahren darf überholen, aber ein Wohnmobil über 3,5T darf NICHT überholen, obwohl es 100kmH fahren darf.

DAS ist das Problem. Das steht auch in der Begründung der Petition, welche du anscheinend gar nicht gelesen hast :cry:


@ Harry

Ich schrieb oft genug, dass es nur die Wohnmobile zwischen 3,5-7,49t betrifft. Das steht übrigens auch auf der Seite die ich im Ersten Post verlinkt habe.
Nicht böse sein, aber evtl. auch die Petition vorher mal lesen!
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Max
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#32 

Beitrag von Max »

@ Tobi,
- Ich habe bis etz sogut wie keine Womos gesehen,die hinter Kilometerlangen Lkw-Kolonnen ewig nachfahren,beobachte das alle Tage auf der A 6 und die ist ja bekannt für LKW-Kolonnen größeren Ausmasses,da diese eine direkte Ost - Westverbindung ist.
Gruss Max
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#33 

Beitrag von LT_Harry »

TK-2006 hat geschrieben:@ Peter

Du schreibst viel, wo ich sehr vieles mit dir teilen kann. Die Camper, die überholen obwohl die olle Krücke nur 100kmH fährt, das ist eine Sauerei! Sehen wir genauso! Gerade, da die anderen Verkehrteilnehmer blockiert werden.
"Vorsicht" Tobias :D
Deiner (eurer) darf doch auch nur 100km/h oder ???
Also ist es scheiß egal, wie alt, oder neu die Karre ist.
Wenn z.B. ich mit meiner doch etwas älteren karre vor "dir" fahre (mit 100km/h) steh doch einfach 5 minuten füher auf, dann bist du vor mir :D
Bei uns ist es aber z.B. so, dass die Übersetzung so beschissen ist mit den Reifen, dem Getriebe und dem Radstand von 4,7m, dass wir zwischen 80-90kmH andauernd schalten müssen und der 5 Gang erst ab mind. 95kmH einigermaßen läuft! das ist z.B. ein Grund warum wir immer gut 100kmH an der Nadel haben, da sonst der Motor so doll an der Kurbelwelle reißt, das diese Unwucht bekommt und das ganze Lenkrad wackelt.
Schmeiß die Karre weg Tobias :D :D
Die Krümmerdichtung war kaputt, daher wurde die Zylinderkopfdichtung dann auch angefressen durch die Hitze.
Das glaube ich ja jetzt mal nicht
Daher denken wir persönlich für uns, dass dort von Anfang was nicht in Ordnung war.
Das glaube ich auch
Ein nicht zulässiger Platz für Camper Gespanne oder Wohnmobile sind:
- Busparkplätze
- Autoparkplätze
Busparkplatz (KOM) ist klar (ein P Schild mit dem Zusatzzeichen für KOM)
Aber was ist ein Autobahnparkplatz???
Doch wohl ein Platz zum parken, erst das dort angebrachte Verkehrszeichen, sagt aus für welche Kfz.
Ich kenne da noch Autobahnparkplätze für Kfz über 3,5 t, meinst du etwa die???
Es ist nunmal Tatsache, das Wohnmobile nicht aus PKW Parkplätzen oder auf Busparkplätzen zu suchen haben, basta!
Ich habe eine Womozulassung (zgG 3t) falle somit in die Klasse M1 und parke auch sogenannten PKWparkplätzen (ausnahme wäre z.B. Gesteig)
Man kann als Camper auch am Tag mal 40km Umweg fahren und einen gemütlichen Stellplatz anfahren, wo man eh entspannter steht. Gerade, da meist noch viele eine Dusche oder eine Toilette besitzen.
Aber für viele ist es zu schwierig, mal in den Stellplatzführer zu schauen, oder einfach den POI im Navi zu aktivieren, damit man schon während der Fahrt auf solche Plätze aufmerksam gemacht wird :evil: :x
Das könnte theorethisch jeder, wenn ich jeder sage, meine ich jeder
Keine Ahnung warum wir ein generelles Überholverbot haben, leider ist dem aber so. So steht es z.B. auch in der Grüdung, warum diese Petition statt findet:
Das stimmt nicht Tobias.
Gennerell bedeutet doch "immer und ewig", oder nicht??

Gruß @Harry
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#34 

Beitrag von LT_Harry »

TK-2006 hat geschrieben: @ Harry
Ich schrieb oft genug, dass es nur die Wohnmobile zwischen 3,5-7,49t betrifft. Das steht übrigens auch auf der Seite die ich im Ersten Post verlinkt habe.
Nicht böse sein, aber evtl. auch die Petition vorher mal lesen!
Moin Tobias
Mal auf gut fränkisch:
Ist mir scheiß egal was in der Pedition steht, das ist gesetzlich nicht relevant.
Oder bekommt man ein knöllchen, weil in irgeneiner Petition irgend was steht ??
Wohl NEIN.
Also nochmal, es gibt kein generelles Überholverbot für Womos.
Lese bitte mal die STVO, da steht drinn, was gültig ist.

Stimmts oder habe ich Recht ?? :)

Gruß @Harry
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#35 

Beitrag von TK-2006 »

 Themenstarter

Harry hat geschrieben:Also nochmal, es gibt kein generelles Überholverbot für Womos.
Für Wohnmobile zwischen 3,5t-7,49t gillt ein generelles Überholverbot! Das steht so in der STVO.
Wenn z.B. ich mit meiner doch etwas älteren karre vor "dir" fahre (mit 100km/h) steh doch einfach 5 minuten füher auf, dann bist du vor mir
Damit war auch eher gemeint, das ein Mobil der neueren Generation auch beim Überholen eben auch 110kmH überholen kann und viel schneller 100kmH oder mehr erreicht, als ein 412D(unser) oder eine LT oder oder..
Die Krümmerdichtung war kaputt, daher wurde die Zylinderkopfdichtung dann auch angefressen durch die Hitze.
Das war die offizielle Aussage von Mercedes. Wir selber können es nur glauben oder nicht, da wir selber keine Mechaniker sind.
Ein nicht zulässiger Platz für Camper Gespanne oder Wohnmobile sind:
- Busparkplätze
- Autoparkplätze
Ich schrieb von Busparkplätzen oder halt Autoparkplätzen. Diese sind immer mit den entsprechenden Schildern gekennzeichnet!
Und auf einen Autoparkplatz ein Camper Gespann oder ein Wohnmobil über 3,5t NICHTS verloren!

Du darfst auf PKW Parkplätzen parken, da du durch die Länge und Breite keine anderen Autofahrer behinderst, sowie es unter 3,5t ist! Wenn wir aber auf einen solchen PKW Parktplatz möchten, würden wir mind. 4 Stück brauchen und das ist schikane! Solche Mobilisten meinte ich.
Harry hat geschrieben:Das könnte theorethisch jeder, wenn ich jeder sage, meine ich jeder
Wie du schriebst, theoretisch. Somit sind wir wieder bei den Personen angelangt die nichts kapieren, egal ob man auf einen PKW Parkplatz parken darf oder ob man Überholt, obwohl ein schnelles Auto von hinten kommt.

@ Max

Sicher sieht man kaum Wohnmobile die hinter LKWs hinterher fahren. Klar ist dabei aber fast jedem, dass es gesetztes widrig ist! Du könntest jedes Wohnmobil mit über 3,5T fotografieren und Anzeigen, da es verboten ist, was dort passiert!
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#36 

Beitrag von LT_Harry »

TK-2006 hat geschrieben: Für Wohnmobile zwischen 3,5t-7,49t gillt ein generelles Überholverbot! Das steht so in der STVO.
1.Es muß heißen 7,5 t und nicht 7,49t
2. zeig oder sage mir wo das steht, du wirst nix finden (§ ???)

Ich schrieb von Busparkplätzen oder halt Autoparkplätzen. Diese sind immer mit den entsprechenden Schildern gekennzeichnet!
Und auf einen Autoparkplatz ein Camper Gespann oder ein Wohnmobil über 3,5t NICHTS verloren!
Definiere "Autobahnparkplatz"
(Du meinst sicher Parkplätze für Kfz über 3,5t ????)
Du darfst auf PKW Parkplätzen parken, da du durch die Länge und Breite keine anderen Autofahrer behinderst, sowie es unter 3,5t ist! Wenn wir aber auf einen solchen PKW Parktplatz möchten, würden wir mind. 4 Stück brauchen und das ist schikane! Solche Mobilisten meinte ich.
Ja Nee ist klar :D
Selbst eine Stretchlimo darf dor nicht parken wenn sie z.B. 7m lange ist, obwohl sie ein PKW ist (oder wäre)
Wie du schriebst, theoretisch. Somit sind wir wieder bei den Personen angelangt die nichts kapieren, egal ob man auf einen PKW Parkplatz parken darf oder ob man Überholt, obwohl ein schnelles Auto von hinten kommt.
Das eine hat mit dem anderen aber nichts zutun, im Zitat gings um den "Umweg" fahren

Gruß @Harry
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#37 

Beitrag von Hans »

Tobi schrieb:
Für Wohnmobile zwischen 3,5t-7,49t gillt ein generelles Überholverbot! Das steht so in der STVO
Hallo Tobi,

ich gebe dem "fränkischen Dickschädel" :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: Harry ja ungern recht, aber es stimmt, Überholverbot nicht generell sondern nur in Verbindung mit Zeichen 277, wie ich weiter oben schon mal ausgeführt habe !
E s . g r ü s s t . E u c h . H @ N S ‹(•¿•)› D E R . M O B I L E . S C H W A B E . MOBIL-ECKE .
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#38 

Beitrag von TK-2006 »

 Themenstarter

@ Harry
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen für Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t wurde durch die zwölfte AusnahmeVO zur StVO auf 100 km/h herauf gesetzt. Bereits nach der neunten AusnahmeVO zur StVO wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw-Gespanne auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auf 100 km/h heraufgesetzt, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Für Kraftomnibusse, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, beträgt nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 StVO die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ebenfalls 100 km/h. Beim Überholverbot für Lkw gilt gem. § 41 Abs. 2 Nr. 7, Erläuterung zu Zeichen 277, hingegen, dass Kraftomnibusse und Personenkraftwagen mit Anhänger ausgenommen sind, selbst wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit nur 80 km/h beträgt. Wohnmobile aber sind nicht ausgenommen, obwohl deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h beträgt. Das führt zu der Situation, dass Busse und Gespanne, die 100 km/h fahren dürfen, bei Lkw-Überholverboten überholen dürfen, Wohnmobile, die ebenfalls 100 km/h fahren dürfen, hingegen nicht. Andererseits dürften bei Lkw-Überholverbot sogar Kraftomnibusse und Gespanne überholen, die nur 80 km/h fahren dürfen. Wenn sogar für diese das Lkw-Überholverbot nicht gilt, müßte dies erst recht für die Wohnmobile gelten, die sogar mit 100 km/h fahren dürfen.
Somit müsste es der §44 Abs.2 Nr.3 Zeichen 277 sein.
Hans hat geschrieben:Hallo Tobi, ich gebe dem "fränkischen Dickschädel" Harry ja ungern recht, aber es stimmt, Überholverbot nicht generell sondern nur in Verbindung mit Zeichen
Kk, habe es gerade nochmals nachgelesen. Überholverbot besteht nur dann, wenn ein Überholverbotsschild nach Zeichen 277 aufgestellt ist. Jedoch gilt dies nur für Reisemobile zwischen 3,5-7,5t.
Auf einer Strecke von 1000km durch 5 Bundesländer kommt das Reisemobil ohen Überholverbot 40 Minuten früher an. Die Zeit sei noch zu verschmerzen, aber der Stress, welcher in eine Kollonnenfahrt entsteht, hat man ohne Überholverbot nicht, was wiederum dem Fahrer zu gute kommt, da er entspannter ankommt.
Definiere "Autobahnparkplatz"
Auf einem Parkplatz, welcher mit einem PKW Schild gekennzeichnet ist hat ein Reisemobil über 3,5t nicht verloren. So definiere ich Autoparkplatz.
Und so klar ist das gar nicht. Wir alle sehen doch immer wieder Reisende, die sich auf PKW Parkplätze zwängen, nur um dort "ruhig" stehen zu können.
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#39 

Beitrag von LT_Harry »

TK-2006 hat geschrieben:
Kk, habe es gerade nochmals nachgelesen. Überholverbot besteht nur dann, wenn ein Überholverbotsschild nach Zeichen 277 aufgestellt ist. Jedoch gilt dies nur für Reisemobile zwischen 3,5-7,5t.
Muss ich dir, als Asylbayer erst deutsch lernen ?? :D:D
Es gilt für KFZ über 3,5t ausgenommen ........
Wenn es nur für Reisemobile gelten würde, dürften ja LKW überholen
Auf einer Strecke von 1000km durch 5 Bundesländer kommt das Reisemobil ohen Überholverbot 40 Minuten früher an. Die Zeit sei noch zu verschmerzen, aber der Stress, welcher in eine Kollonnenfahrt entsteht, hat man ohne Überholverbot nicht, was wiederum dem Fahrer zu gute kommt, da er entspannter ankommt.
Was bedeutet denn enstpannen bei dir ??
(Verringern des Druckes in einem Körper)
Also enspanne dich und bleib in der Reihe :D

Ich würde mal sagen, der Sinn der Sache ist erkannt (nicht LKW sondern KFZ über 3,5t)

Gruß @HHarry
PS: Noch was: In der Ruhe liegt die Kraft
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#40 

Beitrag von Moselaner »

Hallo,

eine gute Erklärung für das Zeichen 277 findet man unter: http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalo ... Kat277.htm.

In der Petition geht es nur um den Gültigkeitsbereich dieses Zeichens !!

In der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) steht auch, wo dieses Zeichen stehen soll.

Würden diese Schilder auch wirklich nur da stehen, bräuchten wir hier nicht darüber zu diskutieren und auch keine Petition.

Diese Schilder über den kpl. Hunsrück auf der A 61 oder auf der A1 über viele Km auf dem platten Land aufzustellen ist nicht Sinn dieses Zeichens; dies ist Schikane = Verstoß gegen § 226 BGB. :evil: :evil:
Mit freundlichen Grüßen von der Mosel
Rudolf

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#41 

Beitrag von TK-2006 »

 Themenstarter

Nein Harry, du musst mir kein Deutsch erklären, dass beehrsche ich recht gut.
Ich bezog meinen Satz auf die Aussagen davor, wo ich mich wiederrum auf die Busse sowie Gespannfahrer konzentrierte. Diese drüfen nämlich TROTZ Überholverbot überholen, Reisemobile zwischen 3,5-7,5t aber nicht.

Entspannteres fahren ist für mich z.B. nicht in 5 Minuten 5x schalten zu müssen, da die Übersetzung in unserem Fahrzeug für 80-90kmH miserabel ausgelegt wurde.
Außerdem ist es angenehmer hinter PKWs zu fahren bzw. die LKWs hinter sich zu lassen, da man so einen besseren Blick nach vorne hat.
Zudem kann man dann trotz kilometerlangem Überholverbot mal eben fix einen langsameren Verkehrteilnehmer überholen.
Das ist für mich entspanntes fahren!

Und das die Kraft in der Ruhe liegt ist mir klar, daher schrieb ich doch des öfteren dass ein Großteil der Reisemobilisten nicht rasen möchte, sondern nur ab und an ein langsames Fahrzeug überholen wollen.
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#42 

Beitrag von MadMicha »

Wenn ich mit dem Wohnmobil unterwegs bin und nur noch LKW vor mir habe, die mir den Weitblick verderben, fahre ich 'nen Parkplatz an, mach 'ne kleine Pause und verlasse Ihn wieder wenn die LKW weg sind oder sich eine grosse LKWfreie Lücke vor mir aufgetan hat :D
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#43 

Beitrag von TK-2006 »

 Themenstarter

Das geht leider aber nicht immer.
Wenn man von Bremen in Richtung Berlin fährt kommt eine Autobahn die läuft 100te km nur gerade aus und überall LKWs, da ist es z.B. entspannter mal kurz auf der zweiten von drei Spuren 110kmH zu fahren und sich eine einigermaßen gute Lücke zu "suchen"
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#44 

Beitrag von valoron »

...mein Wohnmobil wiegt so knapp 5t und mir ist es wurscht ob ich überholen darf, wenn da ein Zeichen 277 steht...

Das liegt daran, daß ich so einen Scheiß Ducato drunter habe, mit dem ich mangels Leistung sowieso nirgendswo vorbei komme.

Aber auch ansonsten sehe ich das alles etwas gelassener. Mir bereitet es persönlich nicht soo viel Stress mal hinter einem LKW her zu fahren.

Von mir aus könnte unsere bunte Regierung noch viel mehr bunte Schilder an den Autobahnen aufhängen, wenn sie dafür die exorbitante KFZ- und Treibstoffbesteuerung sein lassen würden. :roll:
"Si quid habet mammas vel rotas, res habebis difficiles aliquando."
heißt auf deutsch sinngemäß:
"Wenn etwas Räder oder Brüste hat, wirst Du früher oder später Ärger damit haben!
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#45 

Beitrag von TK-2006 »

 Themenstarter

@Valoron

Stell dir vor du hättest das gleiche Wohnmobil bloß mit genügend Leistung zum überholen. Wäre es dir dann immer noch egal, oder würdest du, wie viele andere auch (uns eingeschlossen), manchmal das Zeichen 277 einfach ignorieren?
Wir haben nämlich die gleichen Wohnmobile, nur unterschiedliche Fahrgestelle und unterschiedliche Raumaufteilung, sonst gleich :wink:

BYE
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