Überladung

Raum zum Quatschen über Dinge neben den Fahrzeugen...
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best4ever
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Überladung

#1 

Beitrag von best4ever »

 Themenstarter

Servus leute

Man kennt das ja, eigentlich darf der sprinter nur ... soviel wiegen aber
in seltenen fällen ladet man ohne nachzudenken und ist drüber

Also hier ein thema für alle überlader
was war eure schwerste Ladung

Bei mir 212D bj 1999
Leergewicht (gewogen) 2110 Kg
zulassiges GG 2950 kg
Voll gewogen 3830 Kg

Bin damit nur 18 km Gefahren war nicht weit.
naja in den kurven war 5km/h angesagt

Nun seit ihr dran



:oops:
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Lord
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#2 

Beitrag von Lord »

Ist doch noch Ok!

MB100 gG2,8t auf 4,7t gepackt plus Anhänger 2,7t auf 5t gepackt gefahren 680km.
Sprinter 311 3,5t + Anhänger 2t ZuggG 8,5t auf der Wage.
:wink: :wink: :wink: :wink: :wink: :wink: :wink:

Aber toll ist das nicht gerade.
Arne
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#3 

Beitrag von Arne »

Ich habe das Thema mal ins Cafe verschoben. :wink:

Und, um beim Thema zu bleiben:

Mein Sprinter ist trotz nur 585 Kg Nutzlast nie überladen. :D
(Dann kann ich schneller fahren 8) )

Viele Grüsse,

Arne
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#4 

Beitrag von Rollidriver »

Hallo,

ich habe mal die Radlasten auf dem Bremsenprüfstand ermitteln lassen und schon mein leerer Sprinter, nur halt vollgetankt, mit Rollstuhl und Fahrer wiegt 2890 kg!!!

Aber überladen tue ich ihn trotzdem nicht.
Grüße Rolli

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Alles was du sagst, sollte wahr sein. Aber nicht alles was wahr ist, solltest du auch sagen.
Gelöschter User

#5 

Beitrag von Gelöschter User »

Lord hat geschrieben: Sprinter 311 3,5t + Anhänger 2t ZuggG 8,5t auf der Wage.
8,5t auf der Wage ?? Nee wa ?? Der arme Sprinter. :cry:

Sintra_Man
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sengpiel-fuhrpark
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#6 

Beitrag von sengpiel-fuhrpark »

Also, meine größte "Lampe" war damals folgende:

6600Kg zul. Zuggesamtgewicht -> wäre OK


Auf die Waage brachte ich dann allerdings 8962Kg. -> War nicht ganz OK...

Hat mich 368 € und 3 Punkte gekostet... :roll:

Viele Grüße, :wink:

Matze :wink:
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ItalienSprinter
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#7 

Beitrag von ItalienSprinter »

Also ich bewundere immer wieder den deutschen Bußgeldkatalog......der ist echt GNÄDIG
.....in Italy (wenn man denn erwischt wird)

kann man bei solchen und ähnlichen Vergehen mittlerweile sein Gewerbe abmelden :oops:

(FS-Punkte...Strafen die jedesmal dieTausendergrenze überschreiten...usw...da hatts hier schon so einige Transportunternehmen erwischt)

...."aber last bat no liest"....es gibt ja haufenweise Ersatz aus den neuen EU-Ländern :twisted:
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benjamin
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#8 

Beitrag von benjamin »

sengpiel-fuhrpark hat geschrieben:Also, meine größte "Lampe" war damals folgende:

6600Kg zul. Zuggesamtgewicht -> wäre OK


Auf die Waage brachte ich dann allerdings 8962Kg. -> War nicht ganz OK...

Hat mich 368 € und 3 Punkte gekostet... :roll:

Viele Grüße, :wink:

Matze :wink:
das tönt ja noch richtig fair...:mrgreen: hat's eine Rolle gespielt, wie die Gewichte auf ZugFz und auf den Anhänger verteilt waren?
So wie ich das sehe, fährst du einen Doppelbereiften 4xx, der ja technisch "locker" so 4,5-5 Tonnen wegstecken kann (allerdings ist m.E. das von Mercedes [kenne das nur von VW!!] maximal zulässige Zugesgesamtgewicht bei 6,8t, d.h. auch wenn du das Fz mit 4,6t zugelassen hast, kannst du keinen "rechten" Hänger mehr dran hängen...bzw. die Grundüberlegung von 5-tönner Zugfahrzeug und 3,5t Anhänger zieht nicht und war so beim Sprinter(T1N)/LT2 gar nie erlaubt (was technisch noch per Auflaufbremse erlaubt wäre, korrigiert mich, wenn ich falsch liege, ich weiss nicht, ob das GG des Hängers oder der Zugkombo entscheidend ist...).
Wies beim NCV3 ist, weiss ich nicht...kennt einer gerade das max Zugs-GG beim 5tönner? Kannst du hier ne riesen Kiste fahren, aber gar nix mehr anhängen?

Wurde in der CH mal mit einem unserer LT 46 (als 3,5 tönner immatrikuliert) kontrolliert und musste auf die Waage. Hatte um die 4,3t Betriebsgewicht, also rechtlich gesehen etwa 800kg überladen. Gab ein bisschen Rechtshickhack und hat mich schlussendlich ca. CHF 800.- gekostet; ohne Auflagen betreffend Führerschein.

Wieweit die Tatsache, dass ein technisch für ein höheres Gesamtgewicht gebautes Fahrzeug, das aus praktischen (Führerscheinklasse, kein Nacht- und Sonntagsfahrverbot) und steuerlichen Erwägungen abgelastet wurde, rein rechtlich "überladen" war, eine Rolle gespielt hat, kann ich nicht sagen...

LG
benjamin
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