sengpiel-fuhrpark hat geschrieben:Also, meine größte "Lampe" war damals folgende:
6600Kg zul. Zuggesamtgewicht -> wäre OK
Auf die Waage brachte ich dann allerdings 8962Kg. -> War nicht ganz OK...
Hat mich 368 € und 3 Punkte gekostet...
Viele Grüße,
Matze

das tönt ja noch richtig fair...

hat's eine Rolle gespielt, wie die Gewichte auf ZugFz und auf den Anhänger verteilt waren?
So wie ich das sehe, fährst du einen Doppelbereiften 4xx, der ja technisch "locker" so 4,5-5 Tonnen wegstecken kann (allerdings ist m.E. das von Mercedes [kenne das nur von VW!!] maximal zulässige Zugesgesamtgewicht bei 6,8t, d.h. auch wenn du das Fz mit 4,6t zugelassen hast, kannst du keinen "rechten" Hänger mehr dran hängen...bzw. die Grundüberlegung von 5-tönner Zugfahrzeug und 3,5t Anhänger zieht nicht und war so beim Sprinter(T1N)/LT2 gar nie erlaubt (was technisch noch per Auflaufbremse erlaubt wäre, korrigiert mich, wenn ich falsch liege, ich weiss nicht, ob das GG des Hängers oder der Zugkombo entscheidend ist...).
Wies beim NCV3 ist, weiss ich nicht...kennt einer gerade das max Zugs-GG beim 5tönner? Kannst du hier ne riesen Kiste fahren, aber gar nix mehr anhängen?
Wurde in der CH mal mit einem unserer LT 46 (als 3,5 tönner immatrikuliert) kontrolliert und musste auf die Waage. Hatte um die 4,3t Betriebsgewicht, also rechtlich gesehen etwa 800kg überladen. Gab ein bisschen Rechtshickhack und hat mich schlussendlich ca. CHF 800.- gekostet; ohne Auflagen betreffend Führerschein.
Wieweit die Tatsache, dass ein technisch für ein höheres Gesamtgewicht gebautes Fahrzeug, das aus praktischen (Führerscheinklasse, kein Nacht- und Sonntagsfahrverbot) und steuerlichen Erwägungen abgelastet wurde, rein rechtlich "überladen" war, eine Rolle gespielt hat, kann ich nicht sagen...
LG
benjamin